Entscheidungen zu § 62 Abs. 4 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 781-810 von 1.000

RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 62 Abs 4 AVG ist die Frage der Rechtmäßigkeit des zu berichtigenden Bescheides ohne Belang; der Berichtigung ist die Rechtmäßigkeit des Bescheides weder hinderlich, noch die Rechtswidrigkeit förderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080136.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 4 Stammrechtssatz Die Berichtigung des Bescheides darf dessen Inhalt, sei es in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, nicht verändern (Hinweis B 27.11.1948, 775/47, VwSlg 595 A/1948). Schlagworte Inhalt des Spruches Diverses ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: § 62 Abs 4 AVG gestattet lediglich die Bereinigung textlicher Unstimmigkeiten, die den wahren Sinn des Bescheides aber nicht in Frage stellen dürfen (Hinweis E 27.11.1948, 775/47, VwSlg 595 A/1948; E 24.3.1980, 109 und 144/80), sondern den richtigen Gedanken der Behörde lediglich falsch ausdrücken (Hinweis E 18.9.1987, 87/17/0244). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Die Offenkundigkeit der (in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gegebenen) Unrichtigkeit des zu berichtigenden Bescheides ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung, wenn es an der Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit der Berichtigung, nämlich, daß durch die Berichtigung der Inhalt des Bescheides weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 88/12/0074 1 Stammrechtssatz Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den die Beh offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also, wenn die zu berichtigende Entscheidung dem Willen der Beh offensichtlich nicht entsp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/18/0155

Der Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 24. August 1989, ergangen in einer Verwaltungsstrafsache nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) enthielt drei sinnstörende Fehler: Der erste Vokal im Familiennamen des Beschwerdeführers war sowohl in der Anschrift des Bescheides als auch in seinem ersten Absatz unrichtig mit "u" statt richtig mit "e" geschrieben. Im vierten Absatz des Spruches des Berufungsbescheides hieß es, der Beschwerdeführer habe hiedurch Verwaltungsübertr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0155

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;VStG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0248 E 23. Oktober 1985 VwSlg 11922 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG kann auch außerhalb der nach § 51 Abs 5 VStG festgesetzten Frist von einem Jahr vorgenommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, kann nicht mehr berichtigt werden, wobei es jeweils auf die Bescheiderlassung - die regelmäßig durch Zustellung erfolgt - ankommt (Hinweis E 13.4.1984, 84/02/0033, VwSlg 11408 A/1984). Schlagworte Zeitpunkt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0155

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die bloße Zitierung von Paragraphen ohne Nennung der verletzten Verwaltungsvorschrift (G oder V) entspricht nicht den Anforderungen des § 44a lit b VStG, wobei solche Mängel - sofern sie nicht berichtigt werden - Rechtswidrigkeit des Inhaltes des betreffenden Bescheides bewirke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abänderung eines Berufungsbescheides durch einen bloßen Berichtigungsbescheid außerhalb des Rahmens des § 62 Abs 4 AVG ist rechtswidrig. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und MaterienIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Beschei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0155

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3240/53 E 27. Februar 1957 VwSlg 4293 A/1957 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der auf einer für die Partei klar erkennbaren, offenkundig unrichtigen Sachverhaltsannahme beruht, die von der Behörde - bei entsprechender Aufmerksamkeit (gemäß der Aktenlage) - bereits bei der Erlassung des Bescheides hätte vermieden werden können... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/11/13 90/08/0169

Aus dem vorliegenden Schriftsatz der Beschwerdeführerin (beinhaltend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist und eine Beschwerde gegen den im Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde), dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten angefochtenen Bescheid und dem hg. Beschwerdeakt Zlen. 90/08/0136, AW 90/08/0021, ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin stellte mit Bescheid vom 14. Juni 1989 zu Spruchpunkt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 90/08/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/25 90/06/0112 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides ist jederzeit (auch noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) möglich (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0082, VwSlg 11775 A/1985). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 90/08/0169

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0070 1 Stammrechtssatz Der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist dieser in seiner berichtigten Fassung zugrunde zu legen (Hinweis B ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 90/08/0169

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170
Rechtssatz: Wird der berichtigte Bescheid durch den berichtigenden Bescheid zur Gänze aus dem Rechtsbestand beseitigt, kommt der berichtigte Bescheid als Beschwerdegegenstand nicht in Betracht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 90/08/0169

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170
Rechtssatz: Wird der Berichtigungsbescheid durch den VwGH aufgehoben, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid mi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 90/08/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170
Rechtssatz: Ein berichtigender Bescheid tritt - soweit sein Inhalt reicht - an die Stelle des berichtigten Bescheides (Hinweis E 30.9.1983, 83/08/0125, VwSlg 11172 A/1983). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/25 90/06/0112

Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke a und b EZ 1085, KG X, die Zweitbeschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. c EZ d, KG X. Diese Grundstücke sind Teile eines mit Widmungsbewilligung vom 15. Oktober 1976 gewidmeten Bauplatzes. Mit Bescheid vom 27. Juni 1966 war die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Halle für Steinindustriezwecke erteilt worden. Mit Bescheid vom 23. Dezember 1988 wurde der Umbau dieser Halle für Steinindustriezwecke ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 90/06/0112

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2543/49 B 1. Juni 1950 VwSlg 1483 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung der irrigen Bezeichnung eines Grundstückes in einem Bescheid kann, wenn außer Streit steht, daß die neue Bezeichnung das tatsächlich gemeinte Grundstück trifft, die Partei nicht in ihren Rechten verletzen. (Daher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 90/06/0112

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs1;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 2 Stammrechtssatz Bei Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist von seiner berichtigten Fassung auszugehen (Hinweis B 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 90/06/0112

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Die Berichtigung eines Bescheides ist jederzeit (auch noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) möglich (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0082, VwSlg 11775 A/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990060112.X01 Im RIS seit 11.07.2001 Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 89/03/0268

Mit mündlich erlassenem Straferkenntnis der Erstbehörde vom 17. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 11. März 1989 um 00.15 Uhr an dem nach Ortschaft, Straßenzug und Kreuzung bezeichneten Tatort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines von der Behörde ermächtigten Organs geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe dadurch eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 89/03/0268

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0184 E 6. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, auch Tatort und Tatzeit, die im erstinstanzlichen Erkenntnis unrichtig wiedergegeben sind, im Zuge des Berufungsverfahrens zu berichtigen, wenn das Versehen für die Partei ohne weiters erkennbar war und der richtige Tator... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0179

Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1987 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin an mehrere Dienstnehmer, die (nur) in deren Betonwerk beschäftigt waren, und von denen nicht angenommen werden konnte, daß sie Dienstreisen unternommen haben, sog. Bauzulagen steuerfrei ausgezahlt hatte. Daraufhin forderte das Finanzamt S 224.354,-- an Lohnsteuer nach, während der Dienstgeberbeitrag zum Ausglei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0179

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 186; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 8 Stammrechtssatz Fehlzitate und Schreibfehler sind unbeachtlich, dh sie stehen dem richtigen Bescheidverständnis auch dann nicht im Wege, wenn noch kein Berichtigungsbescheid erlassen worden ist (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 89/13/0203

Beim Beschwerdeführer, einem Steuerberater, wurde im Jahre 1984 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Gegen die auf Grund derselben erlassenen Abgabenbescheide erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1988, GZ. 6/1 - 1127/85, gab die belangte Behörde derselben teilweise statt. Mit dem nunmehr zur hg. Zl. 89/13/0203 angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. August 1989, GZ. 6/1 - 1127/85, berichtigte diese die oben genannte Berufungsentscheidung vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §251;BAO §293; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 248;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Wien 1980, Seite 695) tritt der Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO nicht an die Stelle des fehlerhaften Bescheides. Dieser ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/25 90/04/0083

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 20. Juli 1988 wurde ausgesprochen, daß die Beschwerdeführerin die ihr mit Bescheid vom 7. Oktober 1986 vorgeschriebenen Betriebszeiten, die mit 16.00 bis 2.00 Uhr festgesetzt worden seien, nicht eingehalten habe. Diese Betriebszeit sei 1. am 4. Dezember 1987 bis 3.00 Uhr, 2. am 5. Dezember 1987 bis 2.30 Uhr, 3. am 8. Dezember 1987 bis 4.00 Uhr, 4. am 10. Dezember 1987 bis 3.00 Uhr, 5. am 6. Dezember 1987 bis 3.40 Uhr und 6. am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0083

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0083

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Eine Bescheidberichtigung gem § 62 Abs 4 AVG kann nicht nur von der Behörde vorgenommen werden, die den fehlerhaften Verwaltungsakt gesetzt hat, sondern in einem Berufungsverfahren auch von der Berufungsbehörde (Hinweis E 6.7.1984, 84/02a/0288). Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

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