1 Mit Beschluss vom 10. Dezember 2018 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als unzulässig zurück und erklärte die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. 2 Im Beschluss führte das Verwaltungsgericht aus, die Revisionswerberin sei mit dem angefochtenen Straferkenntnis mehrerer kraftfahrrechtlicher Übertretungen schuldig erkannt worden. Dieses Straferkenntnis se... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §68 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38VwRallg
Rechtssatz: Grundsätzlich gilt, dass nur der
Spruch: des Bescheides, nicht aber dessen
Entscheidungsgründe: in Rechtskraft erwachsen kann. Dieser Grundsatz gilt aber jedenfalls für verfahrensrechtliche Bescheide nicht uneingeschränkt. Auch wenn sich der
Spruch: eines Bescheides auf die Zurückw... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56VStG §1 Abs2VStG §17VStG §39 Abs1VwRallgWettenG Wr 2016 §24 Abs1WettenG Wr 2016 §24 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0228 E 16. Dezember 2016 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 24 Abs. 2 Wr WettenG 2016 kann der Verfall (auch) "unabhängig von der Bestrafung nach Abs. 1" ausgesprochen wer... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, eine iranische Staatsangehörige, stellte am 19. September 2016 bei der Österreichischen Botschaft Teheran einen Erstantrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" nach § 64 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). 2 Mit Bescheid vom 12. April 2017 wies der Landeshauptmann von Wien (belangte Behörde, Revisionswerber) diesen Antrag gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 in Verbindung mit Abs. 5 NAG ab, weil der Aufenthalt der Mitbeteiligten zu ein... mehr lesen...
1. Der Mitbeteiligte, ein serbischer Staatsangehöriger, stellte am 17. Februar 2015 persönlich beim Revisionswerber den Antrag auf erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zum Zweck der Familienzusammenführung mit seiner in Österreich rechtmäßig aufhältigen Ehefrau. 2.1. Mit Bescheid vom 7. Oktober 2015 wies der Revisionswerber den Antrag gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein serbischer Staatsangehöriger, verfügte zuletzt über einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 26. November 2016. 2 Nach Einbringung eines Verlängerungsantrages mit 7. November 2016 erhob der Mitbeteiligte mit Schriftsatz vom 14. September 2017 Säumnisbeschwerde gegen die mehr als sechsmonatige Untätigkeit des Landeshauptmannes von Wien (belangt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 29. Juni 2018 gab das Verwaltungsgericht Wien (VwG) der Beschwerde des Mitbeteiligten, eines mazedonischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. November 2017 statt und erteilte ihm den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" für die Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Weiter sprach das VwG aus, dass eine ordentliche Revision nicht zulässig sei. Begründend führte das VwG aus, es lägen keine Anhaltspu... mehr lesen...
1.1. Der Revisionswerber, ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste im Mai 2005 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamts vom 16. Juni 2008 abgewiesen, zudem wurde die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den Herkunftsstaat für zulässig erklärt und der Revisionswerber in den Herkunftsstaat ausgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Asylger... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4AVG §56AVG §8VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheid (allen Verfahrensparteien) zugestellt wurde oder nicht, stellt nicht bloß eine Rechtsfrage, sondern auch eine Sachverhaltsfrage dar (vgl. VwGH 23.10.2014, 2012/07/0288). Schlagworte Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungZeitpunkt der Bescheider... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E19104000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §56EURallgNAG 2005 §64 Abs1 Z2NAGDV 2005 §8 Z7 litaVwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17VwRallg32016L0801 Studenten-RL Art11 Abs1 lita
Rechtssatz: Zum Nachweis der besonderen Erteilungsvoraussetzung gemäß § 64 Abs. 1 Z 2 NAG 2005 ist dem Antrag nach § 8 Z ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen, wo er im Bereich der Vorsortierung tätig ist. 2 Mit Formblatt vom 5. September 2016 beantragte der Revisionswerber aus Anlass seiner Übersiedlung, für die ihm auch am 29. August 2016 Sonderurlaub gewährt worden war, die Gewährung eines zweiten Sonderurlaubstages für den 9. September 2016. Dieses an die "Personalabteilung des ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. 2 Mit Antrag vom 18. Jänner 2017 begehrte der Revisionswerber u.a., dass 1. ihm wieder ein fixer Zustellbezirk in der Zustellbasis O zu geben sei und er nicht mehr seinen Dienst in der Zustellbasis P verrichten müsse, sowie ... 4. die Dienstanweisung/Dienstzuteilung vom 18. Oktober 2016 und 21. Oktober 2016 zur... mehr lesen...
1 Der am 20. Februar 1960 geborene Revisionswerber stand bis zu seiner Ruhestandsversetzung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. 2 Mit Bescheid der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15. September 2017 wurde der Revisionswerber gemäß § 43 Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970, LGBl. Nr. 44, in Verbindung mit § 2 lit. a Tiroler Landesbeamtengesetz 1998, LGBl. Nr. 65, in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. 2 Mit Schreiben des Landesschulrates des Landes Niederösterreich vom 6. Februar 2013 wurde die Revisionswerberin gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz iVm § 27 Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) mit Wirksamkeit vom 3. September 2012 mit der Leitung der privaten Volksschule "Integratives Montessori Atelier" des Vereins "Integ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56B-VG Art130 Abs1B-VG Art20 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Es besteht die Möglichkeit sowohl eine tatsächlich erfolgte Versetzung im Wege der Erhebung einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid als auch die durch Weisung erfolgte Dienstzuteilung im Wege eines zulässigen Feststellungsbegehrens im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §74VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Bewilligung eines Erholungs- bzw. Sonderurlaubs formfrei (also ohne Notwendigkeit der Erlassung eines Bescheides) möglich und wirksam (vgl. VwGH 27.5.2015, Ro 2015/12/0006; VwGH 21.6.2000, 97/09/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/12/0018 E 18. Dezember 2014 RS 3 Stammrechtssatz Als subsidiärer Rechtsbehelf scheidet der Feststellungsbescheid dann aus, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens zu entscheiden ist. Auch wenn ein solcher anderer Rechtsweg offen steht, ist je... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56AVG §68 Abs1BDG 1979 §14 Abs5 idF 1991/024LBG Tir 1994 §2 litaVwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Der Bescheid der Bürgermeisterin wurde nicht mit seiner Erlassung, sondern mangels Rechtsmittelverzichts erst nach Ablauf der Frist für die Erhebung einer Beschwerde an das zuständige VwG rechtskräftig im Sinn von § 14 ... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56AVG §68 Abs2BDG 1979 §14 Abs5 idF 1991/024DVG 1984 §13LBG Tir 1994 §2 litaVwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Die Festsetzung des Wirksamkeitsbeginns für die Ruhestandsversetzung zu einem vor Erlassung des Abänderungsbescheides gelegenen Datum kommt in einem nach § 13 DVG 1984 geführten be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56BDG 1979 §14 Abs5 idF 1991/024DVG 1984 §13VwGVG 2014 §13 Abs1VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Durch die Aufhebung des Abänderungsbescheids wurde keine unzulässige rückwirkende Ruhestandsversetzung des Beamten vorgenommen. Infolge der aufschiebenden Wirkung, die gemäß § 13 Abs. 1 VwGVG 2014 der rechtzeitigen und zulä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56B-VG Art20 Abs1LDG 1984 §19 Abs6 idF 2013/I/151LDG 1984 §21 Abs2LDG 1984 §21 Abs3LDG 1984 §27 Abs2 idF 2015/I/032VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Kommt für eine Personalmaßnahme - abstrakt gesprochen - sowohl bescheidförmiges als auch weisungsförmiges Handeln in Betracht, ist - unab... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist nigerianischer Staatsangehöriger. Er stellte im April 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, den das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 5. Oktober 2017 vollinhaltlich abwies. Außerdem sprach es aus, dass ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt werde, erließ eine Rückkehrentscheidung - verbunden mit der Feststellung über die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers nach Nigeria - sowie ein zehnjährig... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E19103000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §56EURallgFrÄG 2015FrPolG 2005 §76 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17VwRallg32013L0032 IntSchutz-RL62017CJ0297 Ibrahim VORAB
Rechtssatz: Der österreichische Gesetzgeber wollte die Regelungen der Richtlinie 2013/32/EU mit dem FrÄG 2015, ohne erkennb... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Der am 2. Mai 1954 geborene Revisionswerber steht als Universitätsdozent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und führt den Amtstitel "außerordentlicher Universitätsprofessor". Er ist an der Universität Salzburg im Fachbereich Privatrecht tätig. 2 Mit Bescheid vom 1. August 2017 sprach das Amt der Universität Salzburg aus, dass der "Urlaubsrest" aus dem Jahr 2015 im Ausmaß von 80 Stunden mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verfallen sei. Zum Stichtag 1. Aug... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag VorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56BauG Vlbg 2001 §19BauG Vlbg 2001 §23BauG Vlbg 2001 §32
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ist eine Feststellung über die Bewilligungspflicht nur zulässig, wenn der Antragst... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56MRK Art6 Abs1VwGVG 2014 §24 Abs2VwGVG 2014 §24 Abs2 Z1
Rechtssatz: In den Fällen des § 24 Abs. 2 VwGVG 2014 liegt es im Ermessen des VwG, trotz Parteiantrages keine Verhandlung durchzuführen. Nach dem ersten Fall des § 24 Abs. 2 Z 1 VwGVG 2014 kann die Verhandlung auch dann entfallen, wenn der das Verfahren einleitende Antrag der Partei zurückzuwei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §69 idF 2010/I/111VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Wie der ausschließliche Gebrauch der Gegenwartsform ("Ist der Verbrauch bis zu diesem Zeitpunkt ...") in § 69 zweiter Satz BDG 1979 zeigt, bewegt sich der Beobachtungszeitraum in zeitlicher Nähe zu dem... mehr lesen...