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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Festsetzung des Stichtages für die Berechnung des Dienstjubiläums ist unzulässig (vgl. VwGH 13.9.2007, 2004/12/0217; VwGH 2.9.1998, 95/12/0070). Die Klärung der Frage des Stichtages für die Berechnung einer Belohnung aus Anlass des Dienstjubiläums im Sinn von § 39 Wr BO 1994 kann in einem Verfahren über einen Antrag auf Zuerkennung dieser Belohnung erwirkt werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120008.L01Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019