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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Anrechnung "strittiger" Ausbildungs- und Dienstzeiten stellt für die Frage des für die Zuerkennung der Jubiläumszuwendung maßgeblichen Stichtages lediglich eine vorweg zu beurteilende Frage (Begründungselement) dar, die einem abgesonderten Feststellungsbescheid ebenso wenig zugänglich ist wie dieser Stichtag selbst.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120008.L02Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019