RS VwGH Beschluss 1996/09/30 96/12/0247

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0237 B 17. September 1997 97/12/0238 B 17. September 1997 97/12/0239 B 17. September 1997 Rechtssatz

Wurde die als Bescheid bezeichnete Erledigung (in einer Dienstrechtssache) laut ihrem Spruch vom Personalamt beim Vorstand der Post und Telekom Austria AG erlassen, so kommt dem Widerspruch zur Fertigungsklausel ("Für den Bundesminister") - anders als bei den Fallkonstellationen, die dem hg B 30.9.1996, 96/12/02444, 0268, 0287 zu Grunde liegen - keine gegen den Bescheidcharakter sprechende Bedeutung zu (vgl ähnlich E 25.1.1983, 377/80).

Schlagworte
Behördenbezeichnung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Fertigungsklausel
Im RIS seit
29.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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