RS VwGH Beschluss 1996/09/30 96/12/0268

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0287 B 30. September 1996 Rechtssatz

Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.

Schlagworte
Behördenbezeichnung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften
Im RIS seit
25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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