Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0287 B 30. September 1996 Rechtssatz
Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.