RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0391

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt.

Schlagworte

Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift des GenehmigendenUnterschrift Genehmigungsbefugnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170391.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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