RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0105

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs1 litb;

Rechtssatz

Bei der Entscheidung, ob ein Beseitigungsauftrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG oder ein Sicherungsauftrag gemäß § 138 Abs 1 lit b WRG zu ergehen hat, kommt es nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Beauftragten an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070105.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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