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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Hat der VwGH im Falle eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG bei Stattgebung hinsichtlich der bekämpften Frist die Beschwerde in bezug auf den genannten Auftrag abgewiesen, so ist die Frage, ob ein Abtragungsauftrag oder ein Sicherungsauftrag nach § 138 Abs 1 lit b WRG zu ergehen hat, nicht mehr Gegenstand des fortgesetzten Verfahrens.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992070158.X01Im RIS seit
12.11.2001