RS Vwgh 1993/12/14 92/07/0158

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
VwGG §63 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs1 litb;

Rechtssatz

Hat der VwGH im Falle eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG bei Stattgebung hinsichtlich der bekämpften Frist die Beschwerde in bezug auf den genannten Auftrag abgewiesen, so ist die Frage, ob ein Abtragungsauftrag oder ein Sicherungsauftrag nach § 138 Abs 1 lit b WRG zu ergehen hat, nicht mehr Gegenstand des fortgesetzten Verfahrens.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992070158.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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