Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993070161.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 92/07/0164, 0166, verwiesen. Wie dem angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, liegen dem Beschwerdefall - in den vorgelegten Verwaltungsakten nicht einliegende - Anträge der Beschwerdeführerin nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 zugrunde, über die mit dem - den vorgelegten Verwaltungsakten nicht angeschlossenen - Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S. (BH) vom 4. Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §73 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG; das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Maßnahm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit den §§ 38 Abs. 1 und 3 und 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. den Auftrag, das auf dem Grundstück Nr. 905/3, KG G, errichtete, 4 x 8 m große Holzhaus auf seine Kosten ordnungsgemäß zu beseitigen, indem das Bauwerk zur Gänze aus dem (30-jährlichen) Hochwasserabflußbereich der Drau entfernt und der ursprüngliche G... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 11. Juli 1986 wurden die Beschwerdeführerinnen gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides entweder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung ihres vor der Uferparzelle Nr. 1081, KG M, in der Parzelle Nr. 1128 der KG M gelegenen See-Einbaues, bestehend aus einer massiven Uferschutzmauer, einem Badesteg im Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 94/07/0079 2 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist in einem Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nicht zwingend vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199407007... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Welche Widmung eine Parzelle, die innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer liegt, aufweist, ist für die Rechtmäßigkeit eines wasserpolizeilichen Auftrages ohne Belang, da § 38 Abs 1 WRG 1959 darauf nicht abstellt. Eine Verpflichtung des Wasserbauamtes, Baumaßnahmen zu setzen, die eine Nutzung iSd F... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis spätestens 30. Juli 1991 das auf dem Grundstück Nr. 1103/7, Pachtparzelle Nr. 37 des Vereines R., KG K, direkt am Boden errichtete Nebengebäude (Abstellraum, WC) des bestehenden Wochenendhauses zu entfernen (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II dieses Bescheides wurde der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0154 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein. Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst "vorgenommen" hat, dann findet auf ihn § 138 Abs 1 lit a WRG Anwendung,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde folgende Absprüche: "I. Gemäß §§ 100 Abs. 2 und 121 WRG 1959 wird festgestellt, daß die (Beschwerdeführerin) den Auflagepunkt 9) des Bescheides (der belangten Behörde) vom 27.2.1958, Zl. 96.161/29-32.930/58, insoweit dem Grunde nach erfüllt hat, als sie die Uferstraßen Ost und West errichtet hat; im übrigen bleibt der diesbezügliche Auflagenpunkt bis zur Erfüllung der im Spruchabschnitt II. dieses Bescheides der (Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 121 Abs 1 WRG 1959 bietet für eine Feststellung der Erfüllung eines Auflagenpunktes bloß "dem Grunde nach" keine Grundlage. Gegenstand eines nach der zitierten Gesetzesstelle zu erlassenden Bescheides ist die Feststellung, daß die ausgeführte Anlage der erteilten Bew... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Weder § 121 Abs 1 WRG 1959 noch § 138 Abs 1 lit a legcit läßt sich der geringste rechtliche Grund dafür entnehmen, dem Konsensinhaber einen Auftrag zur Vorlage eines Projektes zu erteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070082.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Salzburg vom 22. Oktober 1992 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, die Versickerung der in ihrem Wohnhaus anfallenden häuslichen Abwässer bis längstens 31. Oktober 1993 zu beenden und den Überlaufkanal von der bestehenden Senkgrube in den Sickerschacht flüssigkeitsdicht abzumauern. In Spruchabschnitt II des nämlichen Bescheides wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der aus ihrem Wohnha... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Jänner 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) auf Grund von am 23. und 24. Jänner 1986 vom Kulturbauamt Kufstein durchgeführten Lokalaugenscheinen dem Beschwerdeführer den auf § 31 Abs. 3 WRG 1959 gestützten Auftrag, unter anderem die Fahrzeug- und Maschinenwäsche innerhalb seines gesamten Betriebsareals zu unterlassen. Mit weiterem Bescheid vom 4. Februar 1986 erteilte die BH dem Beschwerdeführer auf Grund einer am 31. Jänner 1986 durchgeführten m... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/07/0021 3 Stammrechtssatz Weder am Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG, noch am Vorliegen des mit dem wasserpolizeilichen Auftrag verfolgten öffentlichen Interesses an der Gewässerreinhaltung (§ 105 lit e WRG) vermag der Umstand etwas zu ändern, daß auch von dri... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §30;WRG 1959 §31;WRG 1959 §31a;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 2 Stammrechtssatz Wasserpolizeiliche Aufträge nach § 138 Abs 1 WRG ergehen unabhängig von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Verpflichteten (Hinweis E 19.3.1985, 84/07/0393). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs7;AVG §69;AVG §71;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist ein Antrag um Erstreckung einer in einem wasserpolizeilichen Auftrag gesetzten Erfüllungsfrist als Begehren auf Abänderung eines der Berufung nicht mehr unte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1(hier wasserpolizeilicher Auftrag) Stammrechtssatz Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Ber... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) führte am 15. April 1981 über den Antrag der Beschwerdeführer (und anderer Antragsteller) auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für (bereits bestehende) artesische Brunnen eine mündliche Verhandlung durch. In der Verhandlungsschrift heißt es bezüglich des Brunnens der Beschwerdeführer, zur Versorgung des Wohnhauses R auf dem Grundstück Nr. 100/10, KG R, mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser sei 1973 eine Tiefbrunnenanlage e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 621, 622 und 66 je der KG L.; seine Liegenschaft wird im Süden und im Osten von dem zunächst in östlicher und dann in nördlicher Richtung fließenden S.-Bach und im Norden von einem Weg begrenzt. Westlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers liegen die Grundstücke Nr. 617/1, 617/2, 618, 619, 620, 624 und 626 der mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP); deren Liegenschaft wird im südöstlichen Teil ebe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Villach vom 14. Dezember 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 leg. cit der Auftrag erteilt, folgende Maßnahmen bis 31. Dezember 1993 durchzuführen: 1. Die auf den Grundstücken Nr. 208/1 und 208/3, vorgenommenen Anschüttungen (auf beiliegendem, einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Lageplan rot schraffiert eingezeichnet) sind zurückzunehmen. Das zu diese... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 81/1, KG N., auf welchem eine Quelle entspringt. Diese Quelle versorgt die Liegenschaft der MP mit Wasser; mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 20. September 1951 wurde zugunsten der - am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligten - Eigentümer des Anwesens N. 41 die wasserrechtliche Bewilligung zur Versorgung unter anderem deren Anwesens mit Nutzwas... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Dezember 1964 hatte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) dem Beschwerdeführer die gewerberechtliche Bewilligung für die Errichtung und Aufstellung einer Sand- und Schottergewinnungsanlage auf einem näher bezeichneten Grundstück erteilt. Der Niederschrift über die vorangegangene gewerberechtliche Verhandlung ist zu entnehmen, daß dem Projekt die Annahme zugrunde lag, der Grundwasserspiegel liege ca. 18 m unter dem höchsten Niveau einer vorbeiführenden Landesha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §54;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Da der höchste Grundwasserspiegel (der von der Wasserrechtsbehörde zur Beantwortung der Frage, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich erfolgt, festzustellen ist) kein durch eine Momentaufnahme ermittelbarer Wert ist, bedarf es zu sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, daß die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich oder eine Baggerung außerhalb eines solchen erfolgt, als höchsten Grundwasserspiegel den hundertjährigen heranzieht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die Verwaltungsbehörden befugt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit auch Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern hiefür entweder eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung vorlieg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §1 Abs1;VVG §11 Abs1;VVG §4;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070106.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;ABGB §472;ABGB §480;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Der öffentlich-rechtliche Akt einer wasserrechtlichen Bewilligung kann nicht Gegenstand der Ersitzung sein. Dem Erwerb durch Ersitzung zugänglich aber ist die privatrechtliche Befugnis der Benü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Richtet die Berufungsbehörde ihren Bescheid betreffend einen wasserpolizeilichen Auftrag noch an eine weitere Person, die nicht Adressat des wasserpolizeilichen Auftrages der Erstbehörde gewesen ist, hat sie damit eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, wel... mehr lesen...