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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1;Rechtssatz
Liegt ein Ansuchen um Bewilligung eines Zaunes seit Jahren vor und kommt eine Bewilligung der konsenslos durchgeführten Maßnahme nach § 38 Abs 1 WRG nicht in Betracht, so scheidet ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG aus und ist ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG zu erteilen (Hinweis E 19.1.1988, 87/07/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X07Im RIS seit
10.12.2001Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010