RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0158

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs2;

Rechtssatz

Es liegt nicht im Ermessen der Behörde, anstelle eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG lediglich die Erfüllungsfrist für den nach § 138 Abs 1 lit a WRG erlassenen Auftrag zu verlängern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070158.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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