RS Vwgh 1994/7/28 92/07/0154

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Sofern die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 technisch zwangsläufig die Räumung auch der konsensgemäß gelagerten Materialien nach sich zieht, macht dies die getroffenen Anordnungen nicht rechtswidrig; solche technische Folgewirkungen der angeordneten Maßnahmen berühren nicht die Rechtmäßigkeit der - die konsensgemäß gelagerten Materialien nicht umfassenden - Anordnung zur Beseitigung konsenswidrig gelagerten Abfalls.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070154.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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