Mit Schreiben vom 28. Juli 1989 suchte Architekt M. im Namen der Beschwerdeführerin als Bauherrschaft beim Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) um wasserrechtliche Bewilligung der Abwasserbeseitigung für die B-Vertriebs AG und die P-Vertriebs Ges.m.b.H. auf dem Areal eines Einkaufszentrums an. Mit Schreiben vom 15. November 1989 bestätigte die Beschwerdeführerin, daß Architekt M. bevollmächtigt sei, in ihrem Namen um wasserrechtliche Bewilligung für das angeführte Projekt anz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1993 trug der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei auf, bis 30. Juni 1993 das kontaminierte Erdreich auf dem Ablagerungsplatz auf den Grundstücken Nr. 2499, 2399/1, 2399/2, 2398, 2397 und 2396, KG G., unter Aufsicht und nach den Anweisungen eines Amtssachverständigen des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Unterabteilung Abfallwirts... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §72 Abs1 litf;WRG 1959 §72;
Rechtssatz: Wird jemandem über das Verlangen Betroffener gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG aufgetragen, die früheren Abflußverhältnisse im Bereich bestimmt bezeichneter Grundstücke wieder herzustellen, was sachbezogen auch mit der Vornahme von Geländeveränderunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §33g Abs1;
Rechtssatz: Ob eine ohne Bewilligung vorgenommene Maßnahme einer Bewilligung bedurft hätte, ist im Verfahren nach § 138 WRG ebenso als Hauptfrage zu beurteilen wie das Vorliegen der Voraussetzungen der gesetzlichen Bewilligungsfiktion des § 33g Abs 1 WRG (Hinweis E 20.7.1995, 94/07/0184). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AAEV 1991 §1 Abs3 Z1;AAEV 1991 §1 Abs3 Z2;AbwasseremissionsV Allg 1991 §1 Abs3 Z1 impl;AbwasseremissionsV Allg 1991 §1 Abs3 Z2 impl;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §33g Abs1;
Rechtssatz: Anlagen zur Ableitung oder Versickerung kommunaler Abwässer gemäß § 33g Abs 1 WRG sind solche Anlagen, mit welchen Abwässer (das sind in ihrer Eigenschaft derart veränderte Wässer, daß sie Ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Als Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/13 92/07/0091 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Als Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist - wenn auch möglicherweise ausgelöst durch das "Verlangen" eines Betroffenen - von Amts wegen durchzuführen. Die rechtmäßige Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 138 Abs 1 WRG setzt die Durchführung eines Ermittlun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §98 Abs1;
Rechtssatz: Das Bestehen einer naturschutzbehördlichen Bewilligung für ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben vermag an der Notwendigkeit einer gesonderten wasserrechtlichen Bewilligung nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §825;ABGB §833;VVG §10 Abs2 Z1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Anhängigkeit eines Verfahrens betreffend einen Antrag des Miteigentümers eines Grundstückes auf Bewilligung eines Bewässerungsteiches, der auf diesem Grundstück konsenslos errichtet wurde, hat auf die Voll... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §56;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Bf im Verwaltungsverfahren, er habe die Gegenstände, deren Beseitigung ihm im wasserpolizeilichen Auftrag vorgeschrieben wurde, zur Gänze noch vor Erlassung des diesen Auftrag betreffenden erstinstanzlichen Bescheides entfernt, ist es Sache der belangt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Als Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1995 wurde dem Beschwerdeführer der auf § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gestützte Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Abwasserbeseitigungsanlage auf dem Grundstück Nr. 528/3, KG K., die Überlaufleitung, welche von der dritten Kammer der Dreikammer-Faulanlage zum Vorflutkanal (R.-Bach) führt, im Bereich der Ablauföffnung in die Rohrleitung auf dem Grundstück... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Verrohrung eines namenlosen Gerinnes auf den Grundstücken Nr. 1414/3 und 1426/1, KG Z., gemäß § 41 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) versagt. Da der Beschwerdeführer eine Bewilligung für die geplante Verrohrung nicht erhielt, nahm er sie ohne Bewilligung vor. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 22. August 1962 wurde H. S. gemäß § 32 Abs. 2 lit. c des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Bewilligung erteilt, die Abwässer aus auf Grundstück Nr. 552/9, KG M. geplanten Einfamilienhäusern auf diesem Grundstück zur Versickerung zu bringen (Spruchabschnitt I). Diese Bewilligung wurde gemäß § 21 Abs. 1 WRG 1959 "mit Beschränkung auf jene Zeit, in der ein öffentlicher, für den Anschluß geeigneter Abwasserkanal in der Nähe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §33g;
Rechtssatz: Der im konkreten Fall erteilte wasserpolizeiliche Auftrag beinhaltet das dauerhafte und wasserdichte Verschließen der Überlaufleitung, welche von der dritten Kammer der Dreikammer-Faulanlage zum Vorflutkanal führt. Darauf bezieht sich die dem Adressaten des wasserpolizeilichen Auftrages... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 2 Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, daß eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektive Verwirklichung eines dem WRG en... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §58 Abs2;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Behauptet der Bf im Zuge des Verwaltungsverfahrens betreffend die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages an ihn, die von ihm vorgenommene Verrohrung eines Gerinnes zu entfernen, wiederholt, das von ihm verrohrte Gerinne stelle ein Privatg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 28. Oktober 1971 wurde Frau H.B. gemäß § 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Müllablagerungsstätte auf der Parzelle Nr. 969, KG W., im Bereich der dort befindlichen aufgelassenen Schottergrube erteilt. Die Bewilligung wurde gemäß § 21 WRG 1959 bis zum 31. Dezember 1987 erteilt. Dieser Zeitpunkt wurde auch gemäß § 112 WRG 1959 für das Ende der Müllablagerung bestimmt. Mit Bescheid des LH vom ... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 24. August 1964 teilten die Rechtsvorgänger der Erst- und Zweitbeschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft E (BH) mit, daß in den Jahren 1938 und 1939 anläßlich der Errichtung eines Flugfeldes ein Wassergraben verlegt und über ihnen gehörige Grundstücke gezogen worden sei, ohne daß dafür eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt worden wäre. Zuständig als Antragsteller für eine solche Genehmigung sei allenfalls die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsge... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 26. Juli 1989, Zl. 15.188/6/84-V, wurde folgender Spruch: gefaßt: "Die Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde erster Instanz stellt gemäß § 39 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i. d.g.F. fest, daß die rechtswinkelige Ableitung des von Nord nach Süd fließenden Gerinnes auf der Parzelle Nr. 29/6 KG T., wodurch der natürliche Zulauf zum S.-Teich gehindert wird, unzulässig ist und erteilt gem. § 138 Abs. 1 dem Verursacher der A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterhält auf den linksufrig der F. gelegenen Grundstücken Nr. 219/1, 219/3 und 219/4, je KG P., einen holzverarbeitenden Betrieb mit Behauanlage und Holzlagerplatz. Im Zusammenhang mit Anschüttungen, welche Franz P. (als Rechtsvorgänger der seinen Namen tragenden Beschwerdeführerin) vorgenommen hatte, kam es zu Beschwerden der Eigentümer von am gegenüberliegenden Ufer der F. gelegenen Grundstücken, wobei die Besorgnis einer Erhöhung der Hochwassergefährdung dur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues sowie einiger baulicher Änderungen bei ihrer Badehütte auf Parzelle 394/25, KG A. Der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) ermächtigte die BH zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 101 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Bei der von der BH am 22. März 1990 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärte der Amts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Die Konsenslosigkeit des den Grundeigentümer berührenden Zustandes (hier konsenlos errichteter und mangelhaft instandgehaltener Entwässerungsgraben eines Flugfeldes auf den Grundstücken des besagten Eigentümers) berechtigt diesen als Betroffenen iS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §40 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Parteistellung des Betroffenen nach § 138 WRG, wobei im konkreten Fall ein nach § 138 Abs 2 WRG ergangener Bescheid gemäß § 68 Abs 2 AVG behoben wurde (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0138; B 28.7.1994, 94... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs4 liti;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 137 Abs 4 lit i WRG bedroht die Nichterfüllung oder die nicht fristgerechte Erfüllung von Aufträgen nach § 138 Abs 1 WRG mit Strafe. Es handelt sich hiebei um ein Ungehorsamsdelikt und um ein Dauerdelikt (Hinweis E 28.11.1969, 688/69). Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse fordert jedenfalls dann eine Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung, wenn diese eigenmächtige Neuerung - sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen bereits bestehenden baulichen Anlagen (Summationseffekt) - eine erhebliche Beeinträcht... mehr lesen...