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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Rechtssatz
Die aufgetragene Anhebung der im Grundwasserschwankungsbereich befindlichen Flächen der Deponie mit bodenständigem Material ohne gewässerbeeinträchtigende Anteile kann im Rahmen eines wasserpolizeilichen Auftrages vorgeschrieben werden (Hinweis E 2.6.1992, 89/07/0053); mit einem solchen Auftrag wird die Grenze der Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht überschritten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070154.X09Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2012