RS Vwgh 1994/7/28 92/07/0154

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die aufgetragene Anhebung der im Grundwasserschwankungsbereich befindlichen Flächen der Deponie mit bodenständigem Material ohne gewässerbeeinträchtigende Anteile kann im Rahmen eines wasserpolizeilichen Auftrages vorgeschrieben werden (Hinweis E 2.6.1992, 89/07/0053); mit einem solchen Auftrag wird die Grenze der Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht überschritten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070154.X09

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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