Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 2.491-2.510 von 2.510

RS Vwgh 1986/12/3 84/13/0122

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;
Rechtssatz: Nach Wegfall der Belastung durch das Fruchtgenußrecht wird dem Eigentümer mit dem Gebäude(Gebäudeanteil) wieder eine Einkunftsquelle zur Verfügung stehen, sodaß auch die (anteilige) AfA wieder den Charakter von steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten erhält. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6EStG 1972 §20 Abs1 Z1EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Die Beibehaltung eines Wohnsitzes durch über zehn Jahre in einer vom Ort der Berufstätigkeit unüblichen Entfernung spricht im Sinne einer widerlegbaren Vermutung dafür, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Die
Begründung: oder Beibehaltung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit aus anderen als in dieser Tätigkeit gelegenen Gründen kann nicht im Rahmen dieser Tätigkeit zu einkunftsmindernden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) führen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6EStG 1972 §20 Abs1 Z1EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Die Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit ist allenfalls steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Ehegatte am Ort des Wohnsitzes einkommensteuerrechtlich relevante Einkünfte erzielt (Hinweis E 23.11.1983, 81/13/0163). Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind von Amts wegen zu berücksichtigen, es sei denn, daß das Gesetz ausdrücklich einen Antrag fordert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X01 Im RIS seit 20.10.2020 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0174 E 12. Jänner 1983 VwSlg 5742 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für den Erwerb eines "Hotel-Zeit-Anteilscheines", mit dem die Nutzung eines Hotelzimmers in einer bestimmten Woche der nächsten 50 Jahre ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6EStG 1972 §20 Abs1 Z1EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Bfr vergeblich um einen Arbeitsplatz am Orte des Wohnsitzes bemühte, ändert nichts an den steuerlichen Folgen, die sich aus einer jahrelangen Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit (Haupttätigkeit) ergeben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/10/22 85/13/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschäftigung eines Kindermädchens zur Beaufsichtigung des Kindes während der Zeit, während der - bei berufstätigen Eltern auch - die Mutter einem Beruf nachgeht, ist nicht betrieblich oder beruflich veranlaßt, sondern durch den Wunsch der Mutter, berufstätig zu sein. Damit aber sind die Aufwendungen für das Kindermädchen nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0031

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine Studienreise mit einem nur verhältnismäßig kurzen Auslandsaufenthalt kann nicht als ausschließlich berufsbedingte Reise gewertet werden, wenn sie von vornherein so programmiert wird, daß durch Wochenenden und/oder Feiertage zu Lasten der Tage mit beruflichen Veranstaltungen mehrere Tage ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Im Nahebereich des Dienstortes liegt auch noch ein laut Straßenkarte 26 km weit entfernter Dienstverrichtungsort (Hinweis auf E 17.6.1981, 2966/79, VwSlg 5602 F/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X03 Im RIS seit 21.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Die Reise eines Arbeitnehmers beginnt stets beim Dienstort und nicht beim Wohnort, zumal auch die Kenntnis des Arbeitnehmers über die kostengünstige Möglichkeit der Verpflegung am Dienstort vorausgesetzt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/79 E 22. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen nicht ersetzt, und die
Gründe: hiefür sind für die Beurteilung der Frage, ob Werbungskosten vorliegen, insoweit belanglos, wenn die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0031

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kosten von Studienreisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen. Bei Lösung der Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, kommt es auf das Reiseprogramm insgesamt und nicht auf die in dieses Programm eingebetteten beruflich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0031

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ist ein Mischprogramm anzunehmen, so kommt eine Berücksichtigung von Reisekosten schlechthin nicht in Frage, auch nicht jener Kosten, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfallen (Hinweis E 3.5.1983, 81/14/0279). Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0031

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Zuordnung einer Reise zum privaten oder beruflichen Bereich kann nur nach dem tatsächlichen und nicht nach einem möglichen anderen (Eventualreiseprogramm) Reiseprogramm erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140031.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum im Beschwerdefall eine gegenüber dem E vom 1.3.1983, 82/14/0199, differenzierte Betrachtung eines KFZ als Arbeitsmittel geboten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X06 Im RIS seit 21.10.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Um Aufwendungen der Werbungskosten berücksichtigen zu können, müssen diese in einem entsprechenden unmittelbaren Zusammenhang mit den jeweils erzielten Einnahmen stehen. Sie müssen aber weder unvermeidbar noch - bei Arbeitnehmern - im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen sein. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0114 E 16. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1986

RS VwGH Erkenntnis 1986/09/16 86/14/0114

Rechtssatz: Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden. Im RIS seit 16.09.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 16.09.1986

RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0062

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0213 E 21. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist eimal ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld (auf der Seite... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1986

Entscheidungen 2.491-2.510 von 2.510

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