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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG;Rechtssatz
Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzielt der Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gleichzeitig stellen aber die ihm zuzurechnenden Zahlungen der Pflichtbeiträge Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer der GmbH bzw Betriebsausgaben im Rahmen seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Geschäftsführer der GmbH dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140064.X01Im RIS seit
16.12.1986Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019