RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0064

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;
EStG 1972 §16 Abs1 Z4;
EStG 1972 §27;
EStG 1972 §4 Abs4;
KStG 1966 §8;

Rechtssatz

Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzielt der Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gleichzeitig stellen aber die ihm zuzurechnenden Zahlungen der Pflichtbeiträge Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer der GmbH bzw Betriebsausgaben im Rahmen seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Geschäftsführer der GmbH dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140064.X01

Im RIS seit

16.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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