Index
EStGNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6Rechtssatz
Die Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit ist allenfalls steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Ehegatte am Ort des Wohnsitzes einkommensteuerrechtlich relevante Einkünfte erzielt (Hinweis E 23.11.1983, 81/13/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X04Im RIS seit
20.10.2020Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020