Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse und Nutzen sein können, zählt zur privaten Lebensführung. Kosten eines Sprachkurses, der (ausschließlich oder nahezu ausschließlich) auf den Beruf des AbgPfl abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, können jedoch ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, 351;
Rechtssatz: Dem Abgabepflichtigen der das ihm in § 16 Abs 1 Z 8 lit a EStG eingestimmte Wahlrecht einmal konsumiert hat, steht kein neuerliches Wahlrecht mehr zu. Hat sich daher ein Abgabepflichtiger für den Einheitswert zum 1.1.1963 als AfA-Bemessungsgrundlage entschieden, so ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;
Rechtssatz: Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für dessen Reparaturkosten an seinem Fahrzeug, das auf einer Dienstfahrt beschädigt wurde, sind Vorte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1980/18, S 304;
Rechtssatz: Als Einkommensquelle kommen nur Tätigkeiten in Betracht, die auf Dauer gesehen Gewinne bzw Einnahmenüberschüsse erwarten lassen (vgl Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, ESt-Handbuch2, § 2 TZ 21 ff). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1980/18, S 304;
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist der Begriff der Werbungskosten weit zu fassen und nähert sich bei der Einkunftsart dem Begriff der Betriebsausgaben. Notwendige Aufwendungen müssen daher, auch wenn sie nicht unm... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinn des von den Beschwerdeführern gemäß § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG bezeichneten Beschwerdepunktes) in Bezug auf den von den Beschwerdeführern als Grundstückskäufern am 14. Mai 1987 schriftlich unter der ausdrücklichen Bedingung der (am 9. September 1987 schließlich erteilten) Zustimmung der Förderungsstelle (Land Niederösterreich) "sowohl zum Übernehmen der restlichen Förderun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 334;
AnwBl 1989/6, S 357;
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/105;
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/134;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist die Vornahme eines Abschlages für Entwertung infolge Erwerbs von Minoritätsanteilen (Minoritätsabschlag) grundsätzlich gerechtfertigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/134;
Rechtssatz: Bei einem Miethaus erscheint die Annahme einer Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren in aller Regel als angemessen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130085.X01 Im RIS seit 12.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Eine irrtümliche Umsatzsteuerzahlung eines Miteigentümers auf seinem eigenen Abgabenkonto kann nicht als Umsatzsteuerzahlung der Hausgemeinschaft gewertet werden, zumal, wenn der bezahlte Betrag durch berichtigte Erklärungen des Miteigentümers diesem im nachhinein wieder gutgeschrieben wird. European Case La... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Verfügt der Steuerpflichtige in der Nähe seines Mietwohnhauses über eine selbstbenutzte Wohnung, so führt der Umstand, daß er in den Sommermonaten einen Aufenthalt außerhalb der Stadt vorzieht, nicht zur Anerkennung zusätzlicher Fahrtkosten zwecks Kontrolle des Mietwohnhauses. Europe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Teilt die Abgabenbehörde einem Abgabepflichtigen mit, daß sie beabsichtigt, einem bestimmten geltend gemachten Aufwand die Abzugsfähigkeit zu versagen, und erhebt der Abgabepflichtige dagegen keinen Einwand, dann kann er sich durch die ihm vorgehaltene Vorgangsweise vor de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Die Nutzungsdauer eines Wohngebäudes bewegt sich üblicherweise im zeitlichen Rahmen von 75 bis 100 Jahren. Die Lage an einer verkehrsreichen Straße und die allgemeine Luftverschmutzung sind keine Umstände, die eine kürzere Nutzungsdauer annehmen lassen. Als solche Umstände kämen zB schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0243 E 30. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem Kraftfahrzeugpauschale sind nur die MEHRkosten abgegolten, die einem Steuerpflichtigen erwachsen, der statt eines Massenbeförderungsmittels sein eigenes Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet. Die fiktiven Kosten des Massenbeförderu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Bezüglich einer Wegstrecke, auf welcher ein Massenbeförderungsmittel nicht verkehrt, weshalb Fahrkosten irgendwelcher Art für ein solches Beförderungsmittel unter keinen Umständen anfallen können, sind fiktive Beförderungskosten nicht zu ermitteln und daher entsprechende Beträge neben der Kraftfahrzeugpauschale auch nicht als We... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 74;
Rechtssatz: Die Formulierung des § 16 Abs 1 GrEStG stellt klar, daß der Abgabenanspruch kraft Gesetzes mit der Verwirklichung eines der in § 1 GrEStG normierten grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände entsteht. Ist einmal ein gesetzliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, daß einem Steuerpflichtigen am Ort seines Wohnsitzes durch auswärtige Verpflegung üblicherweise kein höherer Verpflegungsaufwand erwächst als anderen Steuerpflichtigen, die ebenfalls genötigt sind, sich auswärts zu verpflegen, ohne die dadurch erwachsenden Kosten als Werbungskosten abziehen zu können (Hi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zu den Werbungskosten eines Mitgliedes des Nationalrates. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X06 Im RIS seit 15.06.1988 Zuletzt aktualisiert am 21.07.2016 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Der Aufenthalt am Wohnsitz bzw an einem von mehreren Wohnsitzen des Abgabepflichtigen kann schon deswegen nicht als Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG angesehen werden, weil mit dieser Bestimmung jener Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt werden soll, der typischerweise mit einer Reise verbunden ist, und der einem Steuerpflichtigen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Bewirtung von Geschäftsfreunden sind ohne Rücksicht auf die
Gründe: , die den Steuerpflichtigen veranlassen, einen solchen Aufwand zu tragen, zur Gänze nicht abzugsfähig (Hinweis auf E 23.5.1984,83/13/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen für den Ballbesuch (Eintritt, Fahrtkosten, nicht aber Bewirtungskosten) eines Mitgliedes des Nationalrates sind als Werbungskosten dann anzuerkennen, wenn der Ballbesuch beruflich veranlaßt ist und nicht der Unterhaltung dient. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Längere Aufenthalte des Abgabepflichtigen am selben Ort ermöglichen es ihm jedenfalls, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblicher) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/05/28 85/13/0151 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §17 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 7 Stammrechtssatz Mit den Pauschbeträgen der VO, BGBl 1975/597 und dem allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag sind sämtliche (und nicht nur "berufsspezifische") Werbungskosten eines Vertreters abgegolten (Hinweis auf E 25.9.1984, 84/14/0009). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 114;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Erzielung nicht steuerbarer Einnahmen bilden keine Werbungskosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140014.X02 Im RIS seit 14.06.1988 Zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §17 Abs4;
Rechtssatz: Die Werbungskostenpauschalierung von Vertretern baut nicht auf dem Reisebegriff auf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140109.X02 Im RIS seit 14.06.1988 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §17 Abs4;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Die Vorschrift über die Anrechnung der Reisekostenersätze auf das "Vertreterpauschale" soll lediglich verhindern, daß Reiseaufwendungen eines Vertreters doppelt berücksichtigt werden, nämlich einmal durch die Werbungskostenpauschalierung für Vertreter und zum anderen durch die Regelung des § 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...