RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1
EStG 1972 §20 Abs1 Z2
EStG 1972 §4 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH ist der Auffassung, daß auch bei der Reise eines Professors für Geographie an der Pädagogischen Akademie des Bundes, die dermaßen gestaltet ist, daß sie nicht einwandfrei die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit erkennen läßt, der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten nicht in Betracht kommt. Er sieht also keinen Anlaß, auf Reisen von Professoren einen anderen Maßstab anzulegen als auf Reisen von Angehörigen anderer Berufsgruppen. Der Gerichtshof hält daher auch iS seiner bisherigen Rechtsprechung eine Reise, die nach Programm und Durchführung nicht nur für einen Geographieprofessor, sondern auch für Angehörige anderer Berufsgruppen Anziehungskraft besitzt, nicht für eine weitaus überwiegend beruflich bedingte Reise, und zwar unbeschadet dessen, daß der Geographieprofessor auch aus allgmein interessierenden Programmpunkten beruflich Gewinn ziehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140174.X04

Im RIS seit

15.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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