RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Die Reise eines Arbeitnehmers beginnt stets beim Dienstort und nicht beim Wohnort, zumal auch die Kenntnis des Arbeitnehmers über die kostengünstige Möglichkeit der Verpflegung am Dienstort vorausgesetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X02

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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