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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Nach Wegfall der Belastung durch das Fruchtgenußrecht wird dem Eigentümer mit dem Gebäude(Gebäudeanteil) wieder eine Einkunftsquelle zur Verfügung stehen, sodaß auch die (anteilige) AfA wieder den Charakter von steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten erhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130122.X02Im RIS seit
03.12.1986Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018