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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Eine HAK-Ausbildung ist auch dann nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf erworben wird, weil das vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für eine Vielzahl verschiedener Berufe darstellt und nicht der spezifischen fachlichen Weiterbildung
(Fortbildung) in dem bereits ausgeübten Beruf dient (Hinweis auf E 9.4.1986, 85/13/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130244.X02Im RIS seit
04.02.1987