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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/13/0174 E 12. Jänner 1983 VwSlg 5742 F/1983 RS 1Stammrechtssatz
Aufwendungen für den Erwerb eines "Hotel-Zeit-Anteilscheines", mit dem die Nutzung eines Hotelzimmers in einer bestimmten Woche der nächsten 50 Jahre im voraus verbrieft wird, wobei gleichzeitig diese Nutzung durch Weitervermietung einem Treuhänder überlassen wird, sind in wirtschaftlicher Betrachtungsweise trotz ihrer Bezeichnung als Mietvorauszahlung steuerlich als Anschaffungskosten für den Erwerb einer Einkunftsquelle zu behandeln und daher nicht im Jahre ihrer Verausgabung zur Gänze als Werbungskosten absetzbar, sondern nur gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer verteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140045.X02Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010