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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Es reicht nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, hin, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz zu rechtfertigen. Es muß sich vielmehr um eine konkret, ernsthaft und latent drohende Möglichkeit einer solchen Abberufung handeln. Davon kann beispielsweise nicht die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige mit der Abberufung von der Arbeitsstelle nicht mit größerer Wahrscheinlichkeit rechnen mußte, als im allgemeinen Arbeitnehmer privatwirtschaftlicher Unternehmen mit einem Verlust des Arbeitsplatzes zu rechnen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140165.X04Im RIS seit
31.03.1987Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016