RS Vwgh 1986/12/10 85/13/0189

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litb;
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Scheint als Zulassungsbesitzer eines Kfz die Mutter des Käufers (= Steuerpflichtiger) auf und erklärt dieser, er habe das Kfz seiner Mutter durch mündlichen Vertrag ins Treuhandeigentum übertragen, so führt der Umstand, daß die Abgabenbehörde dem Treuhandvertrag mangels Schriftlichkeit keine Beweiskraft zuerkennt, dazu, daß der Erwerber nach wie vor als Eigentümer des Kfz anzusehen ist. Damit ist jedoch die Voraussetzung für die Zuerkennung des Kfz-Pauschales - Benutzung des eigenen Kfz

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130189.X01

Im RIS seit

10.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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