RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1
EStG 1972 §4 Abs4

Rechtssatz

Die Begründung oder Beibehaltung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit aus anderen als in dieser Tätigkeit gelegenen Gründen kann nicht im Rahmen dieser Tätigkeit zu einkunftsmindernden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X02

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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