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EStGNorm
EStG 1972 §16 Abs1Rechtssatz
Die Begründung oder Beibehaltung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit aus anderen als in dieser Tätigkeit gelegenen Gründen kann nicht im Rahmen dieser Tätigkeit zu einkunftsmindernden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X02Im RIS seit
20.10.2020Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020