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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Mußte der Steuerpflichtige, ein Monteur mit einer jederzeitigen Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen, dann wäre es für ihn unzumutbar gewesen, den Familienwohnsitz an den Ort der Arbeitsstelle zu verlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140165.X03Im RIS seit
31.03.1987Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016