Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:83/14/0212 E 8. Mai 1984 RS 1;Rechtssatz
Abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung liegen nicht vor, wenn ein Wohnobjekt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches Wohnobjekt sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage und nicht Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Eine andere Betrachtung greift nur Platz, wenn auf Grund gesetzlicher Zwangsmaßnahmen auch auf Dauer gesehen keine Überschüsse zu erzielen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140142.X07Im RIS seit
10.02.1987Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015