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EStGNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6Rechtssatz
Die Beibehaltung eines Wohnsitzes durch über zehn Jahre in einer vom Ort der Berufstätigkeit unüblichen Entfernung spricht im Sinne einer widerlegbaren Vermutung dafür, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X03Im RIS seit
20.10.2020Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020