Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes kann regelmäßig nur geschätzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Bei teilweise betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern ist eine anteilige AfA als Betriebsaufwand auch dann anzuerkennen, wenn das Wirtschaftsgut nicht zum Betriebsvermögen gehört. In der Zurechnung einer Zentralheizungsanlage zum Betriebsvermögen ist kein Widerspruch zu der Behand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 175;
Rechtssatz: Bei Kosten der Realteilung handelt es sich nicht um Aufwendungen zur Erwerbung und Sicherung bzw Erhaltung von Einnahmen aus einer Grundstücksgemeinschaft, sondern vielmehr um solche zur Herbeiführung des Unterganges derselben. Sie werden daher nicht in der Absicht getätigt, w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §16;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 175;
Rechtssatz: Kosten der Teilung eines gemeinsamen Besitzes sind nicht (laufende) Betriebsausgaben, sondern anteilige Anschaffungskosten des Betriebsvermögens der nunmehr im Alleineigentum einzelner Personen stehenden neuen Betri... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 9 Abs 3 GrEStG 1955 angeordnete sinngemäße Anwendung des § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in bezug auf ein bestehendes Grundpfandrecht ist auf jene Sachlage und Rechtslage Bedacht zu nehmen, die im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 145;
Rechtssatz: Aus einer allfälligen berufsbedingten Notwendigkeit eines PKW läßt sich eine außergewöhnliche Belastung durch die mit der Haltung oder dem Betrieb des PKW verbundenen Aufwendungen nicht ableiten. Eine solche Notwendigkeit könnte nämlich nur die Werbungskosteneig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §250 Abs1;BAO §85;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §34;EStG 1972 §62 Abs4;EStG 1972 §63 Abs1;EStG 1972 §72 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 145;
Rechtssatz: AusfzF der Beschränkung eines Antrages auf Jahresausgleich (Lohnsteuerermäßigung) bzw eines Antrages auf Eintragung eines steuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Die Kosten von Studienreisen können nur unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich absetzbare Aufwendungen anerkannt werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/14/0031), wobei sämtliche dieser Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit nicht das Abzugsverb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH ist der Auffassung, daß auch bei der Reise eines Professors für Geographie an der Pädagogischen Akademie des Bundes, die dermaßen gestaltet ist, daß sie nicht e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §250 Abs1;BAO §85;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §34;EStG 1972 §62 Abs4;EStG 1972 §63 Abs1;EStG 1972 §72 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 145;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag auf Berücksichtigung steuerfreier Beträge eine Beschränkung auf einen bestimmten Re... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Die Reise eines AHS-Lehrers für Geographie nach Äthiopien führt dann zu keinen Werbungskosten, wenn die Reise eine der üblichen ist, die auch Touristen empfohlen wird. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Reiseleiter ein anerkannter Geo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 107;
Rechtssatz: Der Mehraufwand, der sich aus der Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes bei einem, wenngleich unfreiwillig eingetretenen Wechsel des Arbeitsortes ergibt, ist nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Verschiedenheit von Wohnsitz und Arbeitsort a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;
Rechtssatz: Die Kosten zur Freimachung eines Mietobjektes führen zu einer Werterhöhung des Gebäudes und sind daher dem Gebäudewert zuzurechnen (Aktivierungspflicht). Freimachungskosten können daher nur im Wege der AfA entsprechend der Restnutzungsdauer des Mietobjektes zu W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 107; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0165 E 31. März 1987 RS 4 Stammrechtssatz Es reicht nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, hin, um die Beibehaltung des Fa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 107; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0065 E 25. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit ist allenfalls steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Ehegatte am Ort de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §18 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;
Rechtssatz: Versorgungsrenten bilden Sonderausgaben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140174.X04 Im RIS seit 19.09.1989 Zuletzt aktualisiert am 22.06.2017 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;
Rechtssatz: Ausf über die unterschiedlichen Auffassungen in Schrifttum und Rsp über die steuerliche Berücksichtigung von Gegenleistungsrenten zur Anschaffung eines Mietobjektes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige, der sich für die Pauschalierung des § 16 Abs 1 Z 9 EStG entscheidet, hat lediglich den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit der Reise dem Grunde nach zu führen, es sei denn, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zufolge des Verhaltens des Arbeitgebers) überhaupt nicht anfallen können.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es kann zwar ein Steuerpflichtiger an verschiedenen Orten nebeneinander einen Mittelpunkt der Tätigkeit haben und es ist dann der Aufenthalt an keinem dieser Orte eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG. Nicht jeder Aufenthalt an einem Ort macht diesen jedoch schon zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Vielmehr führt erst ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 53;
Rechtssatz: Die Umschreibung der aus einem Dienstverhältnis resultierenden Pflichten des Arbeitnehmers in § 47 Abs 3 EStG macht deutlich, daß es einem Arbeitnehmer idR verwehrt ist, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben dri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 53;
Rechtssatz: Bei einem Dienstverhältnis ist grundsätzlich davon auszugehen, daß allfälliges Hilfspersonal, das für die Ausübung einer gehobenen nichtselbständigen Tätigkeit erforderlich ist (zB Schreibkräfte, Sekretärin etc), vom Dienstgeber beigestellt wird. Dies gilt im besonderen für ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 53;
Rechtssatz: Der für die Anerkennung als Werbungskosten notwendige unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit kann nur bei Aufwendungen angenommen werden, die d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, S 8;
Rechtssatz: Ein Arzt, der in einem Krankenhaus beschäftigt ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus dem Dienstverhältnis zum Krankenhaus und Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Sondergebühren bezieht, ist auf Grund seines Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Aufwendungen sind nur dann als Werbungskosten anzusehen, wenn sie in einem unmittelbaren, tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zu den Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart des § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 EStG stehen. Angaben, deren Beziehung zu den... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Durch das Erfordernis, daß Werbungskosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen zu dienen haben, wird deutlich, daß die dafür erforderlichen Aufwendungen denjenigen zu treffen haben, um dessen Einnahmen es geht. Durch die Schaffung von Pauschalsätzen kann es zur Anerkennung von Werbungskosten in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat die Möglichkeit, in jenen Fällen, in denen er die Kosten für berufsbedingte Reisen selbst - und nicht irgendein Dritter - trägt, diese Aufwendungen als Werbungskosten entweder in Form der Pauschalierung oder des Einzelnachweises geltend zu machen. Entschließt er sich für den Weg der Paus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb;
Rechtssatz: Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedweden weiteren Aufwandes im Zusammenhang mit der Nächtigung oder für sie ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist - ebenso wie bei Geltendmachung dieser Ausgaben im Rahmen eines Einzelnachweises -, daß Aufwendungen der fraglichen Art (also zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen, dh, daß der Steuerpflichtige derar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1993/12, 166-169; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0165 E 31. März 1987 RS 5 Stammrechtssatz Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz zu verlegen, kann sich nicht aus Umständen ergeben, die lediglich in der Pri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Erhält der Arbeitnehmer nach der RGV für "Reisen" innerhalb eines Umkreises von 25 km Entfernung von seiner Dienststelle Tagesgebühren, so können die Mehraufwendungen für Mittagessen auch dann, wenn ein Nachweis für diese erbracht werden sollte, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 84/14/003... mehr lesen...