RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6
EStG 1972 §20 Abs1 Z1
EStG 1972 §4 Abs4

Rechtssatz

Der Umstand, daß sich der Bfr vergeblich um einen Arbeitsplatz am Orte des Wohnsitzes bemühte, ändert nichts an den steuerlichen Folgen, die sich aus einer jahrelangen Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit (Haupttätigkeit) ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X05

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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