RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1
EStG 1972 §4 Abs4

Rechtssatz

Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind von Amts wegen zu berücksichtigen, es sei denn, daß das Gesetz ausdrücklich einen Antrag fordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X01

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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