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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:83/14/0212 E 8. Mai 1984 RS 1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0016 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5949 F/1985 RS 1Stammrechtssatz
Werbungskosten sind bei einem noch nicht durch Vermietung und Verpachtung genutzten Bestandsobjekt nicht schon dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ins Auge gefaßt hat, sondern erst dann, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist. Dies gilt auch bei der Vermietung einer Eigentumswohnung im Ganzen oder in Teilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140142.X06Im RIS seit
10.02.1987Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015