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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Ist ein Mischprogramm anzunehmen, so kommt eine Berücksichtigung von Reisekosten schlechthin nicht in Frage, auch nicht jener Kosten, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfallen (Hinweis E 3.5.1983, 81/14/0279).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140031.X02Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016