Entscheidungen zu § 44a VStG

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Entscheidungen 121-150 von 1.634

TE UVS Salzburg 2007/04/16 3/16705/3-2007th

Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten wie folgt vorgeworfen:   ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 01.02.2007, 16:00 Uhr Ort der Begehung: Hallein, A 10 - Tauernautobahn Richtung Salzburg Kilometer 16,375 Fahrzeug: Personenkraftwagen M1, SL-? (A)   1. Sie haben ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholgehalt der Atemluft: 1,08 mg/l).   2. Sie sind als Lenker des Fahrzeuges nicht so weit rechts gefahren, wie Ihnen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 16.04.2007

RS UVS Salzburg 2007/04/16 3/16705/3-2007th

Rechtssatz: Der  gegenständliche Spruchpunkt, der im Wesentlichen nur die verba legalia des §7 Abs1 erster Satz StVO enthält, entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z1 VStG, da der Tatumschreibung nicht zu entnehmen ist, wie weit rechts der Fahrzeuglenker gefahren ist und andererseits auch die konkrete Angabe fehlt, wie weit ihm dies zumutbar und möglich gewesen ist (vgl VwGH 08.09.1998, 95/03/0185 mwN).   Aus der
Begründung: des Straferkenntnisses ergibt sich lediglich, dass ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 16.04.2007

TE UVS Steiermark 2007/04/11 30.9-52/2006

Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 29.03.2006, GZ.: 15.1 5707/2005, wurde dem Berufungswerber als Obmann des Motorsportclubs Z mit Sitz in Z, welcher Betreiber der Motocross-Trainingsstrecke im S ist, zu insgesamt 12 näher angeführten Tatzeitpunkten angelastet, er habe es zu verantworten, dass durch Befahren der Motocross-Trainingsstrecke im S, Ort W, Gemeinde Z, von namentlich nicht bekannten Mitgliedern seines Vereines mit Motocross-Maschinen in ungebührlicher We... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.04.2007

RS UVS Steiermark 2007/04/11 30.9-52/2006

Rechtssatz: Einem Vereinsobmann wurde eine ungebührliche störende Lärmerregung nach § 1 Abs 1 Stmk Landes-Sicherheitsgesetz vorgehalten, da Vereinsmitglieder durch das Befahren einer Motocross-Trainingsstrecke mit Motocross-Maschinen die umliegenden Nachbarn durch vermeidbaren Lärm belästigt hätten. Jedoch stellt nicht jede Motocross-Trainingsstrecke, die über eine naturschutzrechtliche Genehmigung verfügt und nach der (erklärten) Ansicht der Erstbehörde keiner Bewilligung nach dem Steierm... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.04.2007

TE UVS Salzburg 2007/03/14 7/13768/5-2007th

Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Angaben zur Tat: Zeit der Begehung: 10.10.2006, 09:35 Uhr Ort der Begehung: Salzburg, Münchner Bundesstraße auf Höhe Nr. 50 Fahrzeug:   LKW, SL-.. (A)   Sie haben als Lenker das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug nicht so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert wurden, das... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 14.03.2007

RS UVS Salzburg 2007/03/14 7/13768/5-2007th

Rechtssatz: §101 Abs 1 lit e KFG verlangt im Tatvorwurf jedenfalls ausreichende Feststellungen zur Beschaffenheit und Verwahrung der Ladung, aus denen nachvollzogen werden kann, dass und warum die Ladung oder einzelne Teile davon nicht so gesichert waren, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhielten und der sicheren Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wurde. Es muss sich aus den Sachverhaltsfeststellungen ergeben, wie die einzelnen T... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 14.03.2007

TE UVS Steiermark 2007/03/13 30.12-36/2006

Der Beschuldigte und nunmehrige Berufungswerber hat laut Straferkenntnis (1. Übertretung) § 21 Abs 1 letzter Satz Arbeitsmittelverordnung - AM-VO in Verbindung mit § 35 Abs 1 Z 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG verletzt. Die Tat ist diesbezüglich mit folgenden Worten umschrieben: Der Arbeitnehmer, Herr G O, wurde im Bereich vor der Werkstätte mit Hilfe des Hubstaplers der Type KALMAR 5 DCD 160-12, Serien Nr. T331030206, der zum Heben und Bewegen von Lasten bestimmt ist und über keine... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.03.2007

RS UVS Steiermark 2007/03/13 30.12-36/2006

Rechtssatz: ArbeitnehmerInnen dürfen gemäß § 21 Abs 1 AM-VO auf Arbeitsmitteln, die zum Heben von Lasten bestimmt sind, nur befördert werden, wenn sie über gesicherte Einrichtungen zur Personenbeförderung verfügen. Ein Hubstapler ist ein für die Beförderung von Lasten bestimmtes Arbeitsmittel; jedoch ist eine mit der Staplergabel aufgenommene Palette keine gesicherte Einrichtung zur Personenbeförderung. Unter den Terminus "Befördern" im Sinn des § 21 Abs 1 AM-VO fällt neben horizontalen Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.03.2007

RS UVS Vorarlberg 2007/02/15 1-439/06

Rechtssatz: Bei einer Übertretung einer durch Zonenbeschränkung kundgemachten zulässigen Höchstgeschwindigkeit lautet die Übertretungsnorm "§ 52 lit a Z 10a iVm § 52 lit a Z 11a StVO". mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.02.2007

RS UVS Vorarlberg 2006/12/29 1-548/06

Beachte VwGH 22.11.2005, 2003/03/0041 Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 Z 2  des Güterbeforderungsgesetzes begeht eine Verwaltungsübertretung, wer als Unternehmer  ua  dem § 6 Abs 1 oder 2 zuwiderhandelt. Im gegenständlichen Fall wurde dem Beschuldigten offensichtlich das Zuwiderhandeln gegen die Bestimmung des § 6 Abs 1 erster Satz des Güterbeförderungsgesetzes nicht als Vertreter des Unternehmers, sondern als Vertreter der Zulassungsbesitzerin zur Last gelegt. Bei der Qualifikation "als... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.12.2006

TE UVS Burgenland 2006/12/14 015/02/06019

Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sie haben als Filialgeschäftsführer zu verantworten, dass in der weiteren Betriebsstätte *** des Gewerbeinhabers *** am 27.12.2005 entgegen § 2 Abs. 3 Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II in einem Verkaufsraum im Kassenbereich frei zugänglich zur Schau gestellt wurden. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 2 Abs. 3 Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 BGBL. II Nr.252/20... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 14.12.2006

RS UVS Burgenland 2006/12/14 015/02/06019

Rechtssatz: § 2 Abs 3 Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 regelt sowohl die Zur-Schau?Stellung als auch die Lagerung ausgestellter pyrotechnischer Gegenstände in Verkaufsräumen. Solche Gegenstände dürfen dort entweder (also alternativ) in geschlossenen Schaukästen oder in Klarsichtpackungen zur Schau gestellt werden (1. Gebot = Delikt). Sie müssen in den Verkaufsräumen (egal, ob in geschlossenen Schaukästen oder Klarsichtpackungen oder sonst) so gelagert werden, dass sie von Kunden nicht frei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 14.12.2006

TE UVS Steiermark 2006/12/11 30.5-90/2005

Mit dem im Spruch: bezeichneten Straferkenntnis wurde K M S zur Last gelegt, eine Übertretung der §§ 3, 18, 19 und 29 Abs 1 Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz 1985 (Stmk. FPolG) begangen zu haben und wurde über ihn hiefür eine Geldstrafe von ? 400,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt und der Bestrafung zugrunde gelegt: Sie hatten im Zeitraum 01.01.2004 bis zumindest 22.04.2004 im Tiefparterre bzw. Keller des Gebäude... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.12.2006

RS UVS Steiermark 2006/12/11 30.5-90/2005

Rechtssatz: Nach § 19 Abs 1 Stmk FPolG besteht in Gebäuden ein generelles Verbot der Lagerung brandgefährlicher Stoffe nur in Stiegenhäusern, Zu- und Durchgängen und in offenen Dachräumen sowie im Nahbereich von Rauchfängen und Feuerstätten. In anderen Bereichen eines Gebäudes sind brandgefährliche Abfälle gemäß § 19 Abs 2 Stmk FPolG brandsicher zu lagern. Enthält somit die Tatumschreibung einer unzulässigen Lagerung brandgefährlicher Abfälle keinen Hinweis auf einen Ort im Gebäude, in dem... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.12.2006

RS UVS Tirol 2006/10/30 2006/26/1808-6

Rechtssatz: Der im angefochtenen Straferkenntnis erhobene Tatvorwurf verstößt zunächst gegen § 44a Z 1 VStG. Nach dieser Bestimmung ist im
Spruch: des Strafbescheides die als erweisen angenommene Tat anzuführen. Diese Vorgabe wird nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann entsprochen, wenn die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau umschrieben ist, dass 1. die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 30.10.2006

TE UVS Steiermark 2006/10/13 30.16-86/2006

Mit dem Spruch: des angeführten Straferkenntnisses wurden dem nunmehrigen Berufungswerber in dessen Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen der Firma W M Transporte GmbH, etabliert in S am A, I Nr. 8, diese ist Beförderin von Gefahrgut, zwei im Einzelnen näher beschriebene Verstöße gegen das GGBG bzw. die Bestimmungen der ADR zur Last gelegt, welche im Zuge einer Kontrolle des am 23.05.2005 um 20.00 Uhr in L, S, von C L gelenkt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.10.2006

RS UVS Steiermark 2006/10/13 30.16-86/2006

Rechtssatz: Der Vorhalt, ein "ungereinigt leeres Tankfahrzeug" gelenkt und dadurch bestimmte Übertretungen des GGBG begangen zu haben, lässt den nach § 44a Z 1 VStG erforderlichen Hinweis, welches Gefahrgut sich vor der Leerung im Tankfahrzeug befunden hatte, nicht erkennen. So ist dessen konkrete Angabe erforderlich, um daraus Rückschlüsse auf die im gegenständlichen Fall anwendbaren - und nicht beachteten - Vorschriften des GGBG ziehen zu können. Schlagworte Gafahrgut Konkretisierun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.10.2006

TE UVS Tirol 2006/10/10 2006/18/2195-9

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 16.01.2006 um 16.30 Uhr Tatort: Kleinfeldweg 2, Parkplatz Allianz-Versicherung Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   Sie haben das angeführte Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr gelenkt, obwohl Sie nicht im Besitze einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse, in die das gelenkte Kraftfahr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.10.2006

TE UVS Tirol 2006/09/13 2006/17/1553-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 10.07.2005 um 15:07 Uhr Tatort: Jochberg, auf der B 161, Strkm 16.135, Bereich Gasthof Alte Wacht Fahrzeug: PKW, XY   Sie haben als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22.09.2005, Zl VK-6923-2005, nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer die... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2006

RS UVS Oberösterreich 2006/08/29 VwSen-222095/2/Kl/Sp

Rechtssatz: Gemäß § 157 Abs.1 Z2 GewO 1994 sind Gewerbetreibende, die Betriebsstoffe an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen abgeben, unbeschadet des § 32 zum Verkauf bestimmter Waren während der Betriebszeiten der Tankstelle berechtigt. Gemäß § 157 Abs.2 GewO 1994 muss bei der Ausübung der Rechte gemäß Abs.1 der Charakter des Betriebes als Tankstelle gewahrt bleiben und es dürfen, soweit es sich nicht um die Ausübung des Kleinhandels mit Heizöl handelt, keine Räumlichkeiten verwendet we... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.08.2006

TE UVS Steiermark 2006/07/13 30.6-47/2006

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1.) als Betriebsinhaber der Firma K S, Viehhandel, E Nr. 97 am 13.05.2005 neun nachstehend angeführte Rinder, die der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über ein Untersuchungsprogramm zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease bei Rindern (BVD-Verordnung) unterliege, innerstaatlich durch Verkauf unter ihrer Klientennummer an Frau A K, L, Vohne entsprec... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.07.2006

RS UVS Steiermark 2006/07/13 30.6-47/2006

Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 9 BVD-VO gilt als Inverkehrbringen im Sinne des § 14 das Verbringen eines Rindes beispielsweise in einen anderen Bestand. Der Zeitpunkt des Verbringens in einen anderen Bestand muss sich mit dem Verkauf des Tieres (an den Inhaber des anderen Bestandes) nicht decken, da Kaufverträge auch zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen werden können und auch ein Rücktritt vom Vertrag ohne Verbringung des Tieres erfolgen könnte. Daher ist ein Inverkehrbringen im Sinne des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.07.2006

TE UVS Steiermark 2006/07/10 30.4-60/2005

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 06.05.2005 waren über Herrn H K fünf Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des § 16 Abs 1 Stmk. BO sowie fünf wegen Übertretung des § 19 Abs 2 Stmk. BO gemäß § 14 Abs 1 Z 6 Gelegenheitsverkehrsgesetz von jeweils ? 30,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.07.2006

RS UVS Vorarlberg 2006/06/20 1-907/05

Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schließt der Vorwurf des Lenkens iS des § 5 Abs 2 StVO den bloßen Verdacht des Lenkens in sich und ist der Beschuldigte durch eine diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde weder in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt noch der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt. Der Verwaltungssenat ist aber in einem Fall wie dem gegenständlichen nicht nur berech... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.06.2006

TE UVS Steiermark 2006/06/13 30.16-36/2006

Die Bundespolizeidirektion Leoben legte dem Beschuldigten nach dem Spruch: des zuvor zitierten Straferkenntnisses nachstehenden Sachverhalt zur Last: Sie haben am - um (von-bis)- in xxx- xxx Uhr- xxx als verwaltungsrechtlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG der Fa. M AG mit Sitz in D E, A O M 1 in ihrer Eigenschaft als Verpacker eines Gefahrguttransportes nicht dafür gesorgt, dass der Lastkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen dem Gefahrgutbeförderungsgesetz entsprochen hat, we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.06.2006

RS UVS Steiermark 2006/06/13 30.16-36/2006

Rechtssatz: Den Verpacker eines Gefahrgutes treffen andere Pflichten als den Beförderer. Nach § 27 Abs 3 Z 7 GGBG begeht der Verpacker eine Verwaltungsübertretung, wenn er entgegen § 7 Abs 5 gefährliche Güter verpackt oder Versandstücke mit gefährlichen Gütern zur Beförderung vorbereitet. Somit ist die für den Beförderer geltende Bestimmung des § 27 Abs 7 GGBG, wonach in den Fällen des Abs 2 Z 3 und Abs 3 Z 5 als Tatort der Ort der Betretung (während der Beförderung) gilt, auf den Verpacke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.06.2006

TE UVS Steiermark 2006/06/06 30.19-1/2006

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn W T als Gewerbeinhaber zur Last gelegt, am 31.10.2005, um 23.35 Uhr, Herrn E K das Kfz mit dem behördlichen Kennzeichen, in der Betriebsart Taxi überlassen zu haben, obwohl dieser nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises gewesen sei. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 4 Abs 2 BO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr verletzt und wurde über ihn gemäß § 25 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 der BO iVm § 15 Abs 1 Z 6 Gelegenheitsverkehrsgesetz ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.06.2006

RS UVS Steiermark 2006/06/06 30.19-1/2006

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 2 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, betreffend die besonderen Bestimmungen für das Taxi-Gewerbe, darf der Gewerbeinhaber im Fahrdienst nur Lenker verwenden, die Inhaber eines Ausweises nach dem Muster der Anlage 1 sind. Die Tatumschreibung, als Gewerbeinhaber das Kraftfahrzeug einer Person ohne derartigen Ausweis "in der Betriebsart Taxi überlassen zu haben", ist keine Übertretung nach der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Pe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.06.2006

TE UVS Steiermark 2006/05/23 30.18-157/2005

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe im periodischen Druckwerk K Zeitung vom 18.07.2005, S aktuell, auf der Seite 15, links unten, Übungs- und Perfektionskurse angeboten. Die Einschaltung habe gelautet: G Verkehrstraining K, bietet für alle Autofahrer Übungs- und Perfektionskurse an. Anmeldungen und Information unter. Das Ausbilden von Bewerbern um eine Lenkberechtigung und das entgeltliche Weiterbilden von Besitzern... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 23.05.2006

RS UVS Steiermark 2006/05/23 30.18-157/2005

Rechtssatz: § 108 Abs 1 KFG normiert nicht, dass außerhalb des Betriebes von Fahrschulen bereits das Anbieten einer Tätigkeit, die nur im Rahmen des Betriebes einer Fahrschule zulässig ist, verboten sei. Daher ist eine analoge Anwendung des § 1 Abs 4 GewO, wonach bereits das Anbieten einer gewerblichen Tätigkeit für einen größeren Personenkreis der Ausübung des Gewerbes gleich gehalten wird, auf Grund des Verbotes, strafbare Tatbestände im Wege der Analogie zu schaffen, nicht möglich. Das... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.05.2006

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