RS UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-BN-92-099

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Veröffentlicht am 15.07.1993
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Ebenso Senat-NK-92-067 Rechtssatz

Der Begriff "Vollwert" ist im Sinne der ebenso häufig gebrauchten Begriffe wie "unverfälscht" oder "naturbelassen" zu verstehen und bedeutet nicht, daß ein mit dieser Bezeichnung versehenes Lebensmittel alle essentiellen Nährstoffe in angemessener Menge enthält.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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