RS UVS Kärnten 1993/03/18 KUVS-513-514/1/93

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Rechtssatz

Werden zwei Verwaltungsübertretungen dem Beschuldigten zur Last gelegt und der Beschuldigte mit gleicher Strafe bestraft obwohl diese Verwaltungsübertretungen mit unterschiedlichem Strafrahmen bedroht sind, ist die gleiche Bestrafung im Straferkenntnis zu begründen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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