Rechtssatz: Entfernung des Berufungswerbers aus dem Krankenhaus vor dem Eintreffen des Polizeiamtsarztes, dem er vorgeführt werden sollte, stellt eine Verweigerung der Vorführung dar, wenn und weil der Berufungswerber davon in Kenntnis gesetzt wurde, daß er einem Amtsarzt gemäß § 5 Abs.5 StVO vorgeführt werden soll. Kein Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 16.000 S trotz Unbescholtenheit angesichts der beträchtlichen Unfallsfolgen. mehr lesen...
Rechtssatz: Zollwachebeamte sind gemäß § 97 Abs. 1 lit. a StVO als Straßenaufsichtsorgane anzusehen. Einem mit dem Anhaltestab gegebenem Zeichen ist daher entsprechend Folge zu leisten. Als Strafnorm für eine entsprechende Übertretung des § 97 Abs. 5 StVO ist § 99 Abs. 4 lit. i StVO (und nicht, wie von der belangten Behörde angenommen: § 99 Abs. 3 lit. a StVO) anzusehen, sodaß von einem Strafrahmen bis zu 1.000 S auszugehen und dementsprechend die Strafe herabzusetzen war. Teilweise Stattg... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 5.3.1985, Zl. 84/04/0191. Rechtssatz: Genehmigungspflicht iSd § 81 Abs. 1 GewO schon dann gegeben, wenn die in § 74 Abs. 2 GewO bezeichneten Gefährdungen nicht auszuschließen sind, ohne daß es darauf ankäme, ob diese Gefährdungen auch tatsächlich eintreten. Es liegt auf der Hand, daß durch verstärkten LKW-Verkehr auch eine erhöhte Lärmbelästigung zu gewärtigen ist. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Rechtssatz: Herabsetzung der Geldstrafe von 2.000 S auf 1.500 S, wenn sich im Berufungsverfahren ergibt, daß die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h nicht 53 km/h betragen haben muß, sondern auch nur 48 km/h betragen haben könnte, weil bei Radarmessungen ein Toleranzbereich von 3% des Meßergebnisses sowohl nach oben als auch nach unten hin zu berücksichtigen ist. Schlagworte Radarmessung; Genauigkeit; Ungenauigkeit; Meßwert - Toleranzbereich. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-100678 v. 3.9.1992. Rechtssatz: Gemäß § 49a Abs. 9 VStG ist auch ein im Ausland wohnhafter Lenker verpflichtet, zur Einzahlung des mittels Anonymverfügung verhängten Strafbetrages den von der Behörde zugesandten Zahlschein zu verwenden. Verhängung einer anderen, nämlich vergleichsweise höheren Strafe in der nachfolgenden Strafverfügung nicht zulässig. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Rechtssatz: Lautes Radiospielen, Schreien und Schimpfen in der Öffentlichkeit erfüllt sowohl den Tatbestand des Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG als auch den Tatbestand des 3 OöPolStG. Kumulative Strafbarkeit gemäß §22 VStG. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von je 1.000 S bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 7.600 S, keinen Sorgepflichten und Vermögenslosigkeit. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptung eines Nachtrunkes unglaubwürdig, wenn dieser anläßlich der ersten Einvernahme durch das erhebende Sicherheitsorgan ausdrücklich verneint wurde und ein derartiger Einwand in der Folge erstmals mit der Berufung vorgebracht wird. Sachverständigengutachten, das bei einem um 6.20 Uhr gemessenen Atemalkoholgehalt von 0,58 mg/l bezüglich der erforderlichen Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt um 2.00 Uhr mit 1,8 (gegenüber den in der Literatur auch vertretenen Werten bis zu 2,... mehr lesen...
Rechtssatz: Erheblicher Unrechtsgehalt, wenn die gesetzwidrige Privatzimmervermietung durch zwei Jahre hindurch erfolgte, wenngleich in diesem Zusammenhang der Umstand der Hinterziehung der Tourismusabgabe außer Betracht zu bleiben hat, weil dieser nach dem Oö. TourismusabgabeG 1991 zu ahnden wäre. Herabsetzung der Strafe wegen Unbescholtenheit. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 4.000 S wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 52 km/h wegen gravierenden Verschuldens selbst wenn der Berufungswerber bislang unbescholten war, weil in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, daß der Berufungswerber erst seit zwei Jahren zum Lenken eines Kraftfahrzeuges berechtigt ist. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Herabsetzung der verhängten Geldstrafe von 2.000 S auf 1.000 S, wenn die belangte Behörde aufgrund gleichartiger Verwaltungsübertretungen gegen den Berufungswerber bisher bloß Geldstrafen in einer Höhe von 500 S verhängt hat und überdies als mildernd anzusehen war, daß der Berufungswerber die Tat eingestanden hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Entschuldigungsgrund, wenn die Verweigerung des Alkotestes aufgrund einer entsprechenden Einflußnahme des Ehegatten erfolgt. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 15.000 S. Abweisung. mehr lesen...
Wie dem Verwaltungsstrafakt des Magistrates der Stadt xx, Zl 14/****************, zu entnehmen ist, war der auf die Firma R B GMBH zugelassene PKW mit dem behördlichen Kennzeichen N ******* am 20. Juni 1991 von 11,15 Uhr bis 11,42 Uhr in xx, ***platz, vorschriftswidrig in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, weil der Parkschein fehlte. Ein Beamter des Gendarmeriepostens xx hat im Auftrag des Magistrates der Stadt xx eine Lenkererhebung durchgeführt, wobei der nunmehrige Ber... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-WM-92-014 Rechtssatz: Bringt der Berufungswerber im gesamten Verfahren nichts Gegenteiliges vor, dann kann man davon ausgehen, daß eine als gering zu bezeichnende Strafe seinen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen entspricht. mehr lesen...
Rechtssatz: Abgrenzung Gastgewerbebetrieb - Nebenrechte des Handelsgewerbes: Kein bloßes Nebenrecht eines Lebensmittelhändlers, wenn der Betrieb als Stehbuffet geführt wurde und zu Tageszeiten geöffnet war, in denen ein Lebensmittelgeschäft nicht geöffnet hätte sein dürfen. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lenkereigenschaft des Berufungswerbers ist als gegeben anzunehmen, wenn dieser einerseits keine Hinweise darüber, wer an seiner Stelle das KFZ gelenkt haben könnte, geben kann und andererseits die auf dem Radarfoto abgebildete Person aufgrund bestimmter Eigenschaften (Kopfform, Brillenträger) dem Berufungswerber gleicht. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitung des gesetzlich zulässigen Grenzwertes an Atemluftalkohol um beinahe 100% läßt den Schluß zu, daß der Berufungswerber ohne Rücksicht darauf, daß er noch werde heimfahren müssen, Alkohol konsumiert hat und ist ebenso als erschwerend zu werten wie der Umstand, daß er zwei weitere Personen in seinem KFZ befördert und damit deren körperliche Integrität gefährdet hat. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Glaubwürdigkeit des als Zeugen einvernommenen Meldungslegers nicht beeinträchtigt, wenn sich dieser nach über neun Monaten an den Vorfall - eine reine Routineangelegenheit - nicht mehr in allen Einzelheiten erinnern kann. Tatbestand der Verweigerung des Alkotestes erfüllt, wenn der Berufungswerber trotz entsprechender Belehrung bei vier Blasversuchen jedes Mal zu kurz in das Gerät hineingeblasen hat. Obstruktive Bronchitis führt nicht dazu, daß daß die Ausatmungszeit signifikan... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 800 S wegen Versetzung eines Faustschlages, durch den der Betroffene eine leichte Schwellung am Hinterkopf erlitten hat. Anwendbarkeit des 20 VStG ausgeschlossen, da Art. IX EGVG keine Mindeststrafe vorsieht. Abweisung. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11633 A/1985. Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 Abs. 1 AVG läßt zwar keine Vertretung durch eine juristische Person zu; ein entsprechender Mangel stellt jedoch lediglich ein Formgebrechen dar, das die belangte Behörde nicht zur Zurückweisung berechtigt; sie hat vielmehr einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Ein derartiger Verbesserungsauftrag ist jedoch entbehrlich, wenn als Vertreter der juristischen Person ohnehin die von dieser vertretene natürliche P... mehr lesen...
Rechtssatz: Verkauf einer verschlossenen Dose, in dem sich ein nichtalkoholisches Getränk befindet, bedeutet dann die Ausübung eines Gastgewerbes, wenn der Verkäufer Vorkehrungen dafür trifft, daß dieses Getränk an Ort und Stelle genossen werden kann, im besonderen dem Kunden ein Trinkglas anbietet. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 8.000 S bei Vorliegen einer einschlägigen Vormerkung. Abweisung. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 2.1.1991 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in E, Kgasse 5, zu verantworten hat, daß vom 11.12.1990 bis mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein illegal beschäftigter Ausländer bei der Sozialversicherung angemeldet, dann weicht dies von der typischen Erscheinungsform der Schwarzarbeit ab. Dieser Umstand ist insbesondere im Hinblick auf die Datenübermittlungspflicht gemäß §27 Ausländerbeschäftigungsgesetz als mildernd zu bewerten (Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB). mehr lesen...
Beachte Ebenso: Senat-WB-92-039 Rechtssatz: Die Anmeldung eines illegal beschäftigten Ausländers bei der Sozialversicherung in Verbindung mit dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Bedeutende Verletzung öffentlicher Interessen, wenn das illegale Beschäftigungsverhältnis mehr als zweieinhalb Monate gedauert hat. Herabsetzung der Strafe wegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten. Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe hat unabhängig von der Geldstrafe nach den Regeln der Strafbemessung zu erfolgen, damit dieses Strafübel bei unterschiedlichen Einkommensempfängern als gleich empfunden wird. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Beachte S.a. VwSen-230157 v. 17.3.1993. Rechtssatz: Strafbarkeit der Eigentümerin des Hauses gegeben, wenn diese als allein Verfügungsberechtigte keine Vorkehrungen trifft, um das gesetzwidrige Vorgehen ihres Ehegatten - Anbringung einer roten Beleuchtungsvorrichtung an den straßenseitigen Fenstern, eines blauen Lichtes bei der Eingangstür, einer herzförmigen Lichterlaufkette als Ankündigung der Anbahnung der Prostitution - zu unterbinden. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe: Gel... mehr lesen...
Rechtssatz: Taugliches Mittel zur Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um (allerdings bloß) ca. 20 km/h (und nicht - wie von der Erstbehörde angenommen: 30 km/h), wenn diese Überschreitung durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand über eine Strecke von 300 Metern ermittelt wurde und dabei der laufend radarüberprüfte Tachometer des Zivilstreifenfahrzeuges mit - wie von den Sicherheitsorganen schriftlich festgehalten wurde - Abweichungen ledig... mehr lesen...
Beachte Ersatzbescheid aus Anlaß VwGH v. 20.1.1993, Zl.92/02/0208. Rechtssatz: Nicht nur die Unbescholtenheit und die geringe Überschreitung des Alkoholgrenzwertes, sondern auch die Umstände, daß die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich zog und daß der Berufungswerber lediglich bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt war, stellen Milderungsgründe dar, die insgesamt eine Anwendung des § 20 VStG rechtfertigen. Herabsetzung der verhängten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Für das Stellungsverfahren vor den Militärkommanden ist das AVG und das VStG anzuwenden. Die gleichzeitige Zuziehung von Rechtsbeiständen gemäß § 10 Abs. 5 AVG ist nur in solcher Anzahl gewährleistet, als dies die räumliche Ausstattung der Behörde zuläßt und dadurch nicht die Durchführung des Verfahrens verunmöglicht wird. Beharrt der Beschuldigte darauf, daß er sich dem Stellungsverfahren nur bei gleichzeitiger Anwesenheit aller von ihm mitgebrachten zehn Rechtsbeistände unter... mehr lesen...