Beachte Verweis auf VwGH v. 5.9.1978, Zl. 2787/77; VwGH v. 13.6.1989, Zl. 85/08/0064; VwGH v. 5.9.1986, Zl. 86/18/0167. Rechtssatz: Sportveranstaltungen sind Darbietungen iSd § 1 Abs. 1 lit. b OöVeranstG und unterliegen aufgrund eines Umkehrschlusses auch dann, wenn diese nicht öffentlich abgehalten werden, der behördlichen Bewilligungspflicht, wenn diese trotz Beschränkung auf geladene Gäste und damit unter Ausschluß von zahlenden Zuschauern erwerbsmäßig durchgeführt werden. Unter "... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 17.12.1991, zu 3-*****-91, für schuldig, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen N ********, am 11.4.1991, um 17,00 Uhr, in B, in der Pfarrgasse Nr *, 1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2. nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsun... mehr lesen...
Rechtssatz: Rückgratschädigung, Sommergrippe und unrechtmäßiges Verhalten anderer Waldbesitzer stellen angesichts einer unmittelbar zuvor erfolgten Bestrafung wegen einer gleichartigen Verwaltungsübertretung keine Schuldausschließungsgründe dar, wenn dem Berufungswerber auf der anderen Seite mehrere Wochen Zeit zur Verfügung stehen, um 32 vom Borkenkäfer befallene Stämme aus seinem Wald zu entfernen. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion W***, Bezirkspolizeikommissariat *******, erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 5. November 1991, zu Pst ******/91-***, für schuldig, am 8. August 1991, um 12,25 Uhr, in B**********, auf der B **, nächst dem Kilometer 9, in Richtung L*** im W****, das Kraftfahrzeug, mit dem Kennzeichen W ****** gelenkt zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung war und demnach eine Übertretung gemäß §64 Abs1 KFG 1967 begangen zu haben. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Rechtsmittelwerber nicht bereit, ein seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechendes Einkommen zu erwirtschaften, dann sind der Strafbemessung die potentiellen Verdienstmöglichkeiten zugrundezulegen. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 23. Dezember 1991, zu 3-*****-91, für schuldig, am 28. Mai 1991, um 11,38 Uhr, im Ortsgebiet von xx, L******gasse, vor dem Haus Nummer 18, Fahrtrichtung J****-T****gasse, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** G, die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwidigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. (30 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit; 48 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 29. November 1991, 3- -91 , welches dem Beschuldigten mündlich verkündet worden ist, wurde diesem zur Last gelegt, in der Zeit vom 20. bis 29. August 1991, am Haus B , straße , Schalungs- und Dacheinlattungsarbeiten durchgeführt und somit das konzessionierte Zimmermeistergewerbe gemäß §158 Gewerbeordnung 1973 ohne die erforderliche Konzession ausgeübt zu haben. Dies sei am 26. August 1991 festgestellt worden. Über den Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Die generelle rechtspolitische Intention der Behörde, der Verunzierung des Stadtgebietes durch das Animationsgehabe von Prostituierten durch eine rigorose Anwendung des Verwaltungsstrafrechts entgegenzuwirken, findet in § 19 VStG jedenfalls insoweit eine Grenze, als danach schon jeweils das konkrete Ausmaß der Schädigung der öffentlichen Interessen und das konkrete Ausmaß des Verschuldens der Berufungswerberin die Grundlage für die Strafbemessung bildet. Das nur für eine sehr e... mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbarkeit des Vermieters wegen Prostitution, wenn dieser im Wissen um das Bestehen eines Prostitutionsverbotes für das Mietobjekt keine wirksamen Vorkehrungen trifft, um die tatsächliche Ausübung der Prostitution in diesem hintanzuhalten, sondern sich diesbezüglich völlig gleichgültig verhält. Beihilfe als Erschwerungsgrund iSd § 33 Z. 3 StGB. Bloßes Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns als Milderungsgrund iSd § 34 Z. 5 StGB. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 6. September 1991, 3- -91, wurde über den Beschuldigten K H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Rechtsmittelwerberin mit Straferkenntnis vom 15.6.1992 zu Zl xx, für schuldig, am 23.2.1992 um 05,15 Uhr, im Ortsgebiet von K , H straße x, den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen W xx gelenkt zu haben, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat (Atemalkoholmessung - 0,78 mg) und dadurch eine Übertretung gemäß §99 Abs1 lita iVm §5 Abs1 StVO 1960 begangen zu haben. Gemäß §99 Abs1 lita StVO 1960 w... mehr lesen...
Rechtssatz: Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse: Einkommenssteuerbescheide belegen gegebenenfalls negative betriebliche Einkünfte für einen bestimmten Zeitraum, nicht jedoch das Nichtvorhandensein eines Betriebs- oder gar eines Privatvermögens. Der Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse kommt im Vergleich zu den übrigen Kriterien der Strafbemessung nur eine vergleichsweise nachgeordnete Bedeutung zu. Abweisung. Der Beschwerdeführer wendet sic... mehr lesen...
Rechtssatz: Verfallserklärung der vorläufig eingehobenen Sicherheit nur bei Unmöglichkeit der Durchführung des Verfahrens bzw. des Vollzuges der Strafe. Keine Unmöglichkeit, wenn Beschuldigter den behördlichen Aufforderungen bereitwillig nachkommt. Unterlassung der Bekanntgabe der Vermögensverhältnisse macht Strafverfahren schon deshalb nicht unmöglich, weil die Behörde in diesem Fall auf Risiko des Beschuldigten eine Schätzung vornehmen kann. Gemäß § 37a Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 VStG ka... mehr lesen...
Rechtssatz: Berufung gegen die Strafhöhe: Pflicht zur Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kann bei einer von monatlichen Zuwendungen ihrer Eltern lebenden Studentin nicht zur Straflosigkeit führen. Verhängung einer im untersten Zehntel der Strafdrohung angesiedelten Geldstrafe angemessen. Daß eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25% eine erhebliche Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die verordnete Geschwindigkeitsbeschrä... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt die festgesetzte Strafe ohnehin bereits die Mindeststrafe dar, so kann eine weitere Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse keine weitere Strafherabsetzung bewirken. Schlagworte Mindeststrafe; Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse; Strafherabsetzung mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine unbefugte Ausübung eines konzessionierten Gewerbes vor, so kann der Umstand allein, daß der Antrag auf Konzessionserteilung bereits vor Erlassung des Straferkenntnisses bei der Behörde eingebracht worden ist, nicht als schuldmildernd in Rechnung gestellt werden. Schlagworte Milderungsgrund mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den Beschuldigten Geldstrafen von S 1.500,--, S 900,-- und S 1.500,-- verhängt und ihn überdies zur Kostentragung in Höhe von S 390,-- verpflichtet, weil er am 29. Jänner 1991 gegen 23.55 Uhr auf der B xx (aus Richtung B xx kommend in Richtung xx) zunächst im Ortsgebiet von aa seinen PKW mit dem Kennzeichen xx mit einer Geschwindigkeit von ca 100 km/h gelenkt habe, unmittelbar anschließend an das Ortsgebiet von aa... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behauptung, - als Rechtfertigung für die enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen - im Normalfall nie zu schnell zu fahren, diesmal aber durch ein nachfahrendes Fahrzeug dazu gedrängt worden zu sein, ist kein taugliches Rechtfertigungsmittel, da einerseits keine Beweismittel für diese Behauptung vorliegen, andererseits niemand zur Erhöhung der eigenen Geschwindigkeit gezwungen ist, wenn ein nachfahrendes Fahrzeug eine höhere Geschwindigkeit einhält. Man könnte das nachfahre... mehr lesen...
Rechtssatz: Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten hat die Berufungsbehörde bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Schlagworte Strafbemessung mehr lesen...
Mit der Anzeige vom 10. November 1990 wurde dem Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen N xx zur Last gelegt, am 22. Oktober 1990 um 11.25 im Ortsgebiet von xx auf der LH xx in Höhe Straßenkilometer 13,6 Richtung xx fahrend die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich, und zwar um 69 km/h überschritten zu haben. Nach einer ersten Erörterung der Anzeige im Rahmen der Einvernahme durch die Bezirkshauptmannschaft war der Angezeigte insoferne uneinsichtig, als er zur Abklärung ob er s... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Geständnis nach Vorhalt eines Radarfotos stellt ein bloßes Zugeben von Tatsachen dar und ist kein Umstand, der als mildernd gewertet werden kann. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Täter nicht einschlägig vorbestraft ist, bildet keinen Milderungsgrund, sondern nur absolute Unbescholtenheit. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist für ein bestimmtes Delikt mit Verordnung ein per Anonymverfügung zu verhängender Strafsatz vorgesehen, so ist die Verhängung eines höheren Strafbetrages im Mandatsverfahren als nicht gesetzeskonform zu erachten. Für das zur Last liegende Delikt war eine Anonymstrafe von 300 S vorgesehen. Wegen Nichteinzahlung wurde im Mandatsverfahren eine Geldstrafe von 600 S verhängt. Gemäß § 19 Abs.1 VStG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe stets das Ausmaß der mit der Tat verbu... mehr lesen...