Abgrenzung Gastgewerbebetrieb - Nebenrechte des Handelsgewerbes: Kein bloßes Nebenrecht eines Lebensmittelhändlers, wenn der Betrieb als Stehbuffet geführt wurde und zu Tageszeiten geöffnet war, in denen ein Lebensmittelgeschäft nicht geöffnet hätte sein dürfen. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe.