RS UVS Oberösterreich 1993/06/01 VwSen-220459/9/Schi/Hm

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Veröffentlicht am 01.06.1993
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Verweis auf VwGH v. 5.3.1985, Zl. 84/04/0191. Rechtssatz

Genehmigungspflicht iSd § 81 Abs. 1 GewO schon dann gegeben, wenn die in § 74 Abs. 2 GewO bezeichneten Gefährdungen nicht auszuschließen sind, ohne daß es darauf ankäme, ob diese Gefährdungen auch tatsächlich eintreten. Es liegt auf der Hand, daß durch verstärkten LKW-Verkehr auch eine erhöhte Lärmbelästigung zu gewärtigen ist. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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