Norm: ZPO §530 D
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung ist die Wiederaufnahmsklage (im österreichischen Recht, anders vgl § 578 ZPO) gegen jede Art von Urteil, daher auch gegen ein Anerkenntnisurteil - Verzichtsurteil oder Versäumungsurteil zulässig. Allerdings muss der Wiederaufnahmekläger durch den Wiederaufnahmegrund selbst benachteiligt sein (vgl Fasching, Kommentar IV 496, letzter Absatz und die zitierte Judikatur sowie S 498 unten). ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 B
Rechtssatz: Ein Verzicht auf die Wiederaufnahmsklage ist zulässig. Ebenso wie ein vor Urteilsfällung ausgesprochener Rechtsmittelverzicht unverbindlich ist (vgl SZ 24/310, SZ 7/354), sind aber auch Erklärungen des Wiederaufnahmeklägers, die dieser vor Fällung des Urteils im Vorprozeß abgegeben hat, ohne Bedeutung für die Zulässigkeit seiner späteren Wiederaufnahmsklage. Ein im Hauptprozeß abgegebener Rechtsmittelverzicht ist ni... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2aZPO §530 AZPO §541
Rechtssatz: Eigene Feststellungen darf das Berufungsgericht in seinem Urteil nur treffen, wenn es selbst Beweise aufgenommen hat (JBl 1968, 368; EvBl 1958/219; SZ 25/46 ua). Noch weniger ist es berechtigt, ein Vorbringen oder gar ein unterlassenes Vorbringen zu werten oder Schlüsse aus einem anderen Verfahren - auch wenn es das Verfahren ist, dessen Wiederaufnahme begehrt wird - zu ziehen. ... mehr lesen...
Mit Beschluß des LG Innsbruck vom 7. 9. 1962, S 41, 42/62-1 wurde über das Vermögen des Alois St und der Irmgard St von Amts wegen der Anschlußkonkurs eröffnet. Im vorausgegangenen Ausgleichsverfahren hatte die Gläubigerin Bankhaus B eine Forderung von S 98.839.47 angemeldet, die im Konkurs der Irmgard St anerkannt, im Konkurs des Alois St hingegen bestritten wurde, ohne daß in der Folge eine Rechtfertigungsklage erhoben wurde. Mit Schreiben vom 20. 11. 1964 hat die Gläubigerin Bankha... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 G2ZPO §530 H
Rechtssatz: Die erst nachträglich durch ärztliche Begutachtung hervorgekommene Bestätigung einer schon länger vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche stellt einen geradezu typischen Fall des Wiederaufnahmsgrundes gemäß § 530 Abs 1 Z 7 ZPO dar (vgl Fasching IV S 511, SZ 37/25 ua). Schon aus der Art dieses Wiederaufnahmsgrundes ergibt sich das Fehlen eines Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO (ebenso SZ ... mehr lesen...
Norm: ZPO §294ZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht. Diese Privatgutachten können also in dem für den Wiederaufnahmskläger günstigsten Fall nur dazu Anlass sein, dass in einem wiederaufgenommenen Verfahren über die in ihnen erörterten Gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §294ZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht. Diese Privatgutachten können also in dem für den Wiederaufnahmskläger günstigsten Fall nur dazu Anlass sein, dass in einem wiederaufgenommenen Verfahren über die in ihnen erörterten Gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 H
Rechtssatz: Die Partei darf sich nicht darauf verlassen, schon eine von mehreren Einwendungen gegen den Standpunkt der Gegenseite sei so abwehrkräftig, daß sie auf das Vorbringen anderer Angriffsmittel oder Verteidiungsmittel verzichten könne; wenn sie dies tut, handelt sie schuldhaft im prozessualen Sinn. Entscheidungstexte 8 Ob 39/70 Entscheidungstext OGH 24.02.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §530 Z7 G2
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme wegen neu aufgefundener Beweismittel kommt grundsätzlich nur dort in Frage, wo im Vorprozess eine bestimmte Tatsache zwar behauptet wurde, aber nicht bewiesen werden konnte und die neu aufgefundenen Beweismittel eben den Beweis dieser Tatsache erbringen sollen. Nur in dem Fall, in dem es dem im Vorprozess Beklagten offenbar sinnlos erscheinen musste, sich in den Prozess einzulassen,... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §530 Z7 G2
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme wegen neu aufgefundener Beweismittel kommt grundsätzlich nur dort in Frage, wo im Vorprozess eine bestimmte Tatsache zwar behauptet wurde, aber nicht bewiesen werden konnte und die neu aufgefundenen Beweismittel eben den Beweis dieser Tatsache erbringen sollen. Nur in dem Fall, in dem es dem im Vorprozess Beklagten offenbar sinnlos erscheinen musste, sich in den Prozess einzulassen,... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 C
Rechtssatz: Dem Wiederaufnahmekläger kommt im wiederaufgenommenen Verfahren über die Hauptsache die Parteistellung zu, die er im Hauptprozeß hatte. Dem seinerzeitigen Beklagten steht nur die Möglichkeit offen, gegen die Forderung des Klägers Gegenforderungen aufrechnungsweise geltend zu machen, nicht aber ohne Erhebung einer Widerklage die Rolle eines Klägers zu erlangen und seinerseits Verurteilung des Gegners zu begehren (SZ ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: 1./ Allgemeine Erörterungen zur Notwendigkeit einer Bewertung von Rechtsmittelklagen nach § 500 Abs 2 ZPO (Kritik an Fasching IV, 232, 280). 2./ Wurde das Berufungsverfahren infolge Wiederaufnahmsklage unterbrochen und konnte daher ein Anspruch nach § 500 Abs 2 ZPO im Hauptprozess noch nicht erfolgen, so darf das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozess die Bewertung nicht unterlassen. ... mehr lesen...
Im Prozeß 7 Cg ../67 des Erstgerichtes wurde der dort beklagte Hans A. mit Versäumungsurteil vom 28. April 1967 zur Zahlung einer Wechselsumme von 94.100 S s. A. an die Sparkasse W. verhalten. Das Urteil wurde ihm am 9. Mai 1967 zugestellt und ist als unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Am 20. Juli 1967 brachte Hans A. gegen die Sparkasse W. die gegenständliche Wiederaufnahmsklage aus dem Gründe: des § 530 (1) Z. 7 ZPO. mit der Behauptung ein, daß er am 21. Juni 1967 von Rechtsanwal... mehr lesen...
In einem Rechtsstreit auf Feststellung der ehelichen Vaterschaft wies das Berufungsgericht den vom Beklagten in der Berufungsverhandlung gestellten Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens, den er damit begrundete, er habe beim Erstgericht eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 530 (1) Z. 7 ZPO. eingebracht, zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Beklagten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist, da er... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 G4
Rechtssatz: Ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten, wonach der Wiederaufnahmskläger nur mit großer Unwahrscheinlichkeit als Vater des beklagten Kindes in Betracht kommt, rechtfertigt die Bewilligung der Wideraufnahme des Paternitätsprozesses. Entscheidungstexte 5 Ob 348/66 Entscheidungstext OGH 12.01.1967 5 Ob 348/66 Veröff: EFSlg 8990 ... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz vom 15. 12. 1964, ist der am 12. 4. 1964 verstorbene Arno D. als Vater des von Gertraud W. am 16. 5. 1963 außer der Ehe geborenen Erwin Josef W. festgestellt worden, da als erwiesen angenommen wurde, daß Arno D. in der Nacht vom 15. auf den 16. August 1962 der Gertraud W. beigewohnt habe. Die Berufung gegen dieses Urteil ist noch nicht erledigt, da das Berufungsverfahren auf Grund der vorliegenden Wiederaufnahmsklage gemäß § 545 (1) ZPO. u... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 5. Juli 1962 wurde erkannt, daß der Kläger des vorliegenden Verfahrens als Vater des von Katharina L. am 21. Jänner 1962 außer der Ehe geborenen Kindes mj. Manfred L. anzusehen sei und der Wiederaufnahmekläger zur Leistung des Unterhaltes verpflichtet. Das Urteil grundet sich im wesentlichen auf die Aussage der außerehelichen Mutter, die angab, in der kritischen Zeit nur mit dem Beklagten einmal Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Da die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 F2
Rechtssatz: Zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 530 Abs 1 Z 2 ZPO ist nicht erforderlich, daß das Strafgericht die Aussage des Zeugen, auf die das Urteil des Zivilgerichtes gegründet ist, gerade bezüglich eines von diesem als streitentscheidend angesehenen Umstandes für falsch erkannt hat; es genügt, daß die Glaubwürdigkeit des Zeugen überhaupt zweifelhaft wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die beiden Kläger und zwar der Erstkläger als Lenker, der Zweitkläger als Halter eines Kraftfahrzeuges haften zur ungeteilten Hand den Hinterbliebenen des bei einem Verkehrsunfall am 21. Oktober 1960 tödlich verunglückten Zugsführers der Österreichischen Bundesbahnen Friedrich F. für alle Schäden aus diesem Unfall. Sie wurden im Verfahren 4 a Cg .../62 des Erstgerichtes schuldig erkannt, an Entgang im Sinn des § 1327 ABGB. der Beklagten (Gattin des Friedrich F.) 4028.11 S, ferner ihr ... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte haben am 1. November 1936 geheiratet. Am 20. September 1960 erhob der Beklagte unter 7 Cg .../60 des Landesgerichtes für ZRS. Wien eine Protokollarklage auf Ehescheidung, wobei er - gestützt auf die Bestimmungen des § 49 EheG. - geltend machte, die Klägerin verfolge ihn grundlos mit Eifersucht. Beide Teile waren in diesem Prozeß anwaltlich nicht vertreten. Die Beklagte erklärte, der Scheidung nicht zu widersprechen und dem Kläger nichts vorzuwerfen; sie s... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §530
Rechtssatz: Nichtigkeitsaufnahmsklage und Wiederaufnahmsklage haben nicht nur verschiedene Voraussetzungen, sondern verfolgen auch verschiedene Ziele. Eine Verwechslung der im einzelnen Fall anzubringenden Rechtsmittelklage ginge zu Lasten der Partei, der ein solcher Fehler unterläuft. Entscheidungstexte 1 Ob 9/64 Entscheidungstext OGH 10.02.1964 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 C
Rechtssatz: Zur Frage, ob im Wiederaufnahmsprozeß zusätzlich zu dem in der Klage geltend gemachten Wiederaufnahmsgrund noch weitere Wiederaufnahmsgründe (ohne Einbringung einer zweiten Wiederaufnahmsklage) geltend gemacht werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 122/63 Entscheidungstext OGH 10.07.1963 1 Ob 122/63 Europ... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit dem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes vom 19. September 1961 als der außereheliche Vater des minderjährigen Peter Hans S. festgestellt und zur Leistung von Unterhaltsbeträgen verpflichtet. In der am 5. Dezember 1961 bei Gericht zu Protokoll gegebenen Nichtigkeitsklage macht er geltend, die Klage samt Ladung und das Versäumungsurteil seien ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Bei der für den 2. Jänner 1962 anberaumten ersten Streitverhandlung wurde der... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §529 AZPO §530 BZPO §533
Rechtssatz: Die Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 396 ZPO ist im Aufhebungsverfahren über Rechtsmittelklagen dann unzulässig, wenn es auf Aufhebung des angefochtenen Urteils lauten soll. Dagegen steht der Anwendung des § 396 ZPO im Falle der Säumnis des Klägers nichts im Wege. Entscheidungstexte 5 Ob 219/62 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §155 ffZPO §190 AZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Eine Unterbrechung des Vaterschaftsprozesses bis zur Erreichung des Mindestalters des Kindes für die erbbiologische Untersuchung ist ausgeschlossen (Fasching, Verfahren zur Feststellung usw Seite 117). Entscheidungstexte 1 Ob 150/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 1 Ob 150/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §155 ffZPO §190 AZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Eine Unterbrechung des Vaterschaftsprozesses bis zur Erreichung des Mindestalters des Kindes für die erbbiologische Untersuchung ist ausgeschlossen (Fasching, Verfahren zur Feststellung usw Seite 117). Entscheidungstexte 1 Ob 150/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 1 Ob 150/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I1ZPO §530 G5ZPO §541
Rechtssatz: Wird der Wiederaufnahmsklage auf Grund einer erbbiologischen Untersuchung stattgegeben und das im Hauptprozeß ergangene Urteil aufgehoben, so stehen dem Wiederaufnahmskläger im rescissorium auch solche Beweismittel offen, die er im Hauptprozeß nicht angeboten und auf die er die Wiederaufnahmsklage nicht gegründet hat (zB Blutgruppenbestimmung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §62 Abs5 B3AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §72
Rechtssatz: Keine selbständige Streitbewertung bei Rechtsmittelklagen. Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess (SZ 10/350, AnwBl 1929,114). Entscheidungstexte 6 Ob 449/61 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §35 KZPO §530
Rechtssatz: Ein Umstand, der an sich einen Wiederaufnahmsgrund darstellt, kann nicht - wegen Unzulässigkeit der Wiederaufnahmsklage im Rückstellungsverfahren - als Oppositionsgrund geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 35/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1961 3 Ob 35/61 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §556ZPO §557
Rechtssatz: Gegen einen Wechselzahlungsauftrag kann keine Wiederaufnahmsklage erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 364/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 364/60 Veröff: RZ 1961,68 = SZ 33/109 = EvBl 1961/59 S 99 1 Ob 365/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 365/60 ... mehr lesen...