RS OGH 1964/2/10 1Ob9/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1964
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Norm

ZPO §529 A
ZPO §530

Rechtssatz

Nichtigkeitsaufnahmsklage und Wiederaufnahmsklage haben nicht nur verschiedene Voraussetzungen, sondern verfolgen auch verschiedene Ziele. Eine Verwechslung der im einzelnen Fall anzubringenden Rechtsmittelklage ginge zu Lasten der Partei, der ein solcher Fehler unterläuft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0044334

Dokumentnummer

JJR_19640210_OGH0002_0010OB00009_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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