Norm
ZPO §529 ARechtssatz
Nichtigkeitsaufnahmsklage und Wiederaufnahmsklage haben nicht nur verschiedene Voraussetzungen, sondern verfolgen auch verschiedene Ziele. Eine Verwechslung der im einzelnen Fall anzubringenden Rechtsmittelklage ginge zu Lasten der Partei, der ein solcher Fehler unterläuft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0044334Dokumentnummer
JJR_19640210_OGH0002_0010OB00009_6400000_001