Norm
ZPO §530 CRechtssatz
Zur Frage, ob im Wiederaufnahmsprozeß zusätzlich zu dem in der Klage geltend gemachten Wiederaufnahmsgrund noch weitere Wiederaufnahmsgründe (ohne Einbringung einer zweiten Wiederaufnahmsklage) geltend gemacht werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0044404Dokumentnummer
JJR_19630710_OGH0002_0010OB00122_6300000_001