RS OGH 1963/7/10 1Ob122/63

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Veröffentlicht am 10.07.1963
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Norm

ZPO §530 C

Rechtssatz

Zur Frage, ob im Wiederaufnahmsprozeß zusätzlich zu dem in der Klage geltend gemachten Wiederaufnahmsgrund noch weitere Wiederaufnahmsgründe (ohne Einbringung einer zweiten Wiederaufnahmsklage) geltend gemacht werden können.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 122/63
    Entscheidungstext OGH 10.07.1963 1 Ob 122/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0044404

Dokumentnummer

JJR_19630710_OGH0002_0010OB00122_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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