Norm
ZPO §530 G4Rechtssatz
Ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten, wonach der Wiederaufnahmskläger nur mit großer Unwahrscheinlichkeit als Vater des beklagten Kindes in Betracht kommt, rechtfertigt die Bewilligung der Wideraufnahme des Paternitätsprozesses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0044485Dokumentnummer
JJR_19670112_OGH0002_0050OB00348_6600000_001