Begründung: Die Streitteile schlossen am 15.November 1967 im Verfahren 24 Cg 231/67 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien betreffend Ehescheidung einen Vergleich folgenden Inhalts: "Der Beklagte verpflichtet sich, beginnend ab Dezember 1967 der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 3.000,-- erstmals am 5.Dezember 1967, die weiteren Unterhaltsbeträge je am 5. der darauffolgenden Monate im voraus zu bezahlen. Außerdem am 20.Juli und 20.Dezember eines jeden Jahr... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz erließ infolge Rekurses der klagenden Partei den von dieser begehrten Wechselzahlungsauftrag mit Ausnahme des Zinsenbegehrens aus den Wechselprotestkosten. Der Beklagte erhob dagegen Einwendungen und Rekurs. Den gegen die Erlassung des Wechselzahlungsauftrages erhobenen Rekurs wies das Oberlandesgericht Linz mit der
Begründung: zurück, daß gegen die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages nach § 552 Abs. 1 ZPO ein Rekurs ausgeschlossen ist. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §530 F7
Rechtssatz: Die Anerkennung der Wiederaufnahmefähigkeit von Verfahren, die durch eine Formalentscheidung abgeschlossen wurden, hat notwendig zur Folge, als Wiederaufnahmsgründe im Sinne des § 530 ZPO Umstände zuzulassen, die sich auf den formalen Zurückweisungsgrund (hier: die angenommene Verspätung) beziehen. §530 Abs 1 Z 7 ZPO ist hier sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.) Zum Berichtigungsantrag des Zweitbeklagten: Die Revision des Zweitbeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vom 10. November 1986, 44 Cg 101/83-93 wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 7. April 1987, 14 Ob A 68/87 als verspätet zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel nach dem Inhalte des Aktes erst am 15. Jänner 1987 und damit am 29. Tag nach der Z... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine gegen die Entscheidung des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes vom 18. März 1985, 46 R 98/85, gerichtete Nichtigkeitsklage. Diese Klage hat das Erstgericht mit Beschluß vom 5. Juni 1985, 3 C 41/85-2, zurückgewiesen. Mit Beschluß vom 16. Jänner 1986, 3 C 41/85-20, hat es den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung eines Rekurses gegen den erstgenannten Beschluß abgewiesen. Mit dem nunm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 6 Cg 99/82 des Landesgerichtes Innsbruck wurde die nunmehrige Klägerin schuldig erkannt, zugunsten der vollstreckbaren Abgabenforderung von S 776.181,--, die der nunmehr beklagten Partei gegen Dr. Manfred S*** zusteht, jegliche Exekution in die ihr gehörigen und mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundenen 64/2305 und 2/2305-Anteile an der Liegenschaft EZ 3891 II KG Hötting zu dulden. Mit der am 16.8.1985 beim Erstgericht eingelangten Klage beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. März 1971 fuhr der Kläger mit seinem PKW von Dornbirn in Richtung Bregenz. Als er im Ortsgebiet von Lauterach sein Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten mußte, fuhr der Erstbeklagten von hinten auf den stehenden PKW des Klägers auf. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKWs. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an dem Unfall ist nicht mehr strittig. Der Kläger forderte an Schadenersatz S 140.089,20 s.A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 11. Juni 1986, GZ 3 Cg 453/81-37, wurde die Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden der Klägerin geschieden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung wurde nicht Folge gegeben. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 17. März 1987, 5 Ob 524/87, wurde der Revision der Klägerin nicht Folge gegeben. Als schwere Eheverfehlung des Beklagten waren unter anderem ehewidrige Beziehungen zu Hermine S*** der Witwe se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte das Urteil: "1) Die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Scheidungssache Ing. Raimund N*** gegen Wilhelmine N*** 17 Cg 31/81 des Landesgerichtes für ZRS Wien wird bewilligt. 2) Das in dieser Rechtssache ergangene Endurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom 18. 1. 1985 sowie das dieses Endurteil im wesentlichen bestätigende Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 7. 5. 1985 werden beseitigt." In der Hauptsache beantragte sie da... mehr lesen...
Norm: KO §108KO §109ZPO §530 A
Rechtssatz: Der Analogieschluß rechtfertigt die Anwendung der Vorschriften des § 530 ZPO auf die konkursmäßige Feststellung von Forderungen im Sinne des §§ 108, 109 KO. Entscheidungstexte 5 Ob 332/86 Entscheidungstext OGH 11.11.1986 5 Ob 332/86 Veröff: SZ 59/196 = EvBl 1987/205 S 758 = JBl 1987,254 8 Ob 272/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter in dem mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 21.September 1984, 2 a S 68/84, über das Vermögen des Eishockeyclub M***-T*** EC Kapfenberg eröffneten Konkurs. Der Beklagte hatte sich aufgrund der schriftlichen Vereinbarung mit diesem Eishockeyclub vom 22.Dezember 1983 verpflichtet, für die Eishockeysaison 1984/85 und 1985/86, und zwar jeweils vom 1.Mai bis 28.Feber als Eishockeytrainer tätig zu sein. Am 1.Oktober 1984 meldete d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte zu 48 C 795/83 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen den nunmehrigen Kläger eine auf § 30 Abs. 2 Z 4 MRG gestützte Aufkündigung eingebracht und behauptet, das Bestandobjekt sei zur Gänze untervermietet, zum Teil an den Verwaltungsverein für den VERBAND DER Ö*** R*** (Röhrenverband) und die Ö*** V*** DER SANITÄR- UND H***. Der damals beklagte Verein hatte eingewendet, eine Untervermietung an den in der Kündigung genannten Verwaltungsverein lieg... mehr lesen...
Die klagende Partei ist gemäß §§ 41, 50 ZPO schuldig, der Rechtliche Beurteilung beklagten Partei die mit S 2.414,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 219,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Anmerkung E08356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:0010OB01527.86.0625.000 Dokumentnummer JJT_19860625_OGH0002_0010OB0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 7 Cg 201/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wurde das Klagebegehren der beiden Wiederaufnahmskläger (künftig kurz Kläger genannt) und weiterer 58 Wohnungsmiteigentümer der Wohnhausanlage Graz, Plüddemanngasse 69-73, die wiederaufnahmsbeklagten Parteien (künftig kurz Beklagte genannt) zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, diese Wohnhausanlage, welche mit Baumängeln behaftet ist, denen zufolge Wassereintritt in den Kellerräumlich... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 G1
Rechtssatz: Im Wiederaufnahmsverfahren ist zu prüfen, inwieweit es sich um neue Beweise handelt, die unter Zugrundelegung der im Vorprozess vertretenen Rechtsansicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führen könnten. Entscheidungstexte 7 Ob 654/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 654/85 Veröff: SZ 59/14 = RdW 1986,145 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 9.Mai 1973, 39 c Cg 105/72-18, in diesem Umfang bestätigt durch die Urteile des Oberlandesgerichtes Wien vom 16.Jänner 1974, 6 b R 227/73, und des Obersten Gerichtshofes vom 27.Juni 1974, 7 Ob 85, 129/74, wurde das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung des Nichtzurechtbestehens der vom beklagten Bundesland in den Rechnungsabschlüssen seit 1968 als Teil einer 80 Mio. S-Forderung gegen die klagende Bank ausgewiesen, von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §530 D
Rechtssatz: Gegen einen Aufhebungsbeschluß eines Berufungsgerichtes ist ausnahmsweise dann die Wiederaufnahmsklage zulässig, wenn die zweite Instanz nach Beweiswiederholung zu einem Teil des Anspruchsgrundes den Erstrichter bindende Feststellungen getroffen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 29/85 Entscheidungstext OGH 21.11.1985 7 Ob 29/85 Veröf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 30.12.1984, 1 R 243/83, hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in der Rechtssache der klagenden und nun wiederaufnahmsbeklagten Partei E SA F gegen die beklagte und nun wiederaufnahmsklagende Partei A B C G, wegen sfr 31,360.725 s.A., im dritten Rechtsgang den Berufungen der klagenden Partei und ihrer Nebenintervenientin gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 19.5.1982, 18 Cg 50/82-65, Folge gegeben, das Urteil des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 A
Rechtssatz: Kein infolge Rechtskraftwirkung tauglicher Wiederaufnahmsgrund liegt vor, wenn der Wiederaufnahmskläger ein über eine Feststellungsklage gegen einen am wiederaufzunehmenden Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten ergangenes Versäumungsurteil für sich hat, weil es jedenfalls schon an der Identität der Parteien des rechtskräftigen entschiedenen Feststellungsrechtsstreits und des Wiederaufnahmsprozesses wie des früheren... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AZPO §530 D
Rechtssatz: Wird ein Verfahren über eine Rechtsmittelklage ("zweiter Ordnung") nur deshalb, weil das Verfahren über die erste Rechtsmittelklage ("erster Ordnung") weiterging und es dazu keines weiteren Rechtsbehelfes mehr bedurfte, beendet, so ist dieser Beschluß nicht als verfahrensbeendende, die Rechtsmittelkläger in belastende Sachentscheidung im Sinne des § 530 Abs 1 ZPO zu werten und damit kein tauglicher Anfecht... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 A
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage leitet zwar ein formell selbständiges, nach seiner Funktion inhaltlich aber völlig auf das mit der vorangegangenen Sachentscheidung abgeschlossene Verfahren bezogenes Verfahren ein. Sie ist nicht Selbstzweck; ihr Rechtsschutzanspruch ist verfahrensrechtlicher Art, sie hat die Eröffnung einer neuerlichen Möglichkeit zur Sachbeurteilung des Verfahrensgegenstandes im wiederaufzunehmenden Verfahr... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AZPO §530 E2
Rechtssatz: Als formell selbständiges Verfahren ist das Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage seinerseits einer Wiederaufnahme aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen zugänglich. Ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Rechtsmittelklageverfahrens steht aber in potenzierter Abhängigkeit vom Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens. Entscheidungstexte 6 Ob 689/84 ... mehr lesen...
Begründung: In den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen bezirksgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten (zu 34 C 307/73 und 25 C 735/75 des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien) fällte das Berufungsgericht – nachdem es die wegen Nichtigkeit ausgeführte Berufung der nunmehrigen Rechtsmittelklägerin beschlussmäßig (§ 473 Abs 1 ZPO) verworfen (§ 480 Abs 2 ZPO) hatte – ein die erstinstanzliche Entscheidung bestätigendes Urteil (42 R 82/78 des Landesgerichts für Zivilrechtssa... mehr lesen...
Begründung: In den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen bezirksgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten (zu 34 C 307/73 und 25 C 735/75 des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien) fällte das Berufungsgericht – nachdem es die wegen Nichtigkeit ausgeführte Berufung der nunmehrigen Rechtsmittelklägerin beschlussmäßig (§ 473 Abs 1 ZPO) verworfen (§ 480 Abs 2 ZPO) hatte – ein die erstinstanzliche Entscheidung bestätigendes Urteil (42 R 82/78 des Landesgerichts für Zivilrechtssa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §226EheG §55aZPO §530 E1
Rechtssatz: Bei einer Ehescheidung im Einvernehmen kommt ein Schuldausspruch auf keinen Fall in Frage, auch nicht mittels Ergänzungsklage. Entscheidungstexte 2 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 2 Ob 502/85 7 Ob 77/99w Entscheidungstext OGH 14.04.1999 7 Ob 77/99w Beisatz: Hier: Einvern... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1ZPO §530 A
Rechtssatz: Die Feststellungsklage dient weder dazu noch ist sie geeignet, die Aufgaben der Wiederaufnahme des Verfahrens zu übernehmen oder dieses Institut zu ersetzen. Ihre Erhebung mit diesem Ziel stellt sich als unzulässiger Versuch dar, die Rechtskraft eines Beschlusses zu unterlaufen und die Fristgebundenheit der Wiederaufnahme sowie das Erfordernis tauglicher Wiederaufnahmegründe zu umgehen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §164a Abs1 Z2ZPO §530 Z7 F7
Rechtssatz: Wenngleich § 164 a Abs 1 Z 2 ABGB nur von Umständen spricht, welche die Vermutung der Vaterschaft entkräften und die der Kläger zur Zeit der Anerkennung nicht gekannt hat, während § 530 Z 7 ZPO die Wiederaufnahmsklage auch zuläßt, wenn die Partei neue Beweismittel auffindet oder zu benützen in den Stand gesetzt wird, muß doch auch die Möglichkeit, die Vaterschaft durch eine erst nach erfolgtem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §164a Abs1 Z2ZPO §530 Z7 F7
Rechtssatz: Wenngleich § 164 a Abs 1 Z 2 ABGB nur von Umständen spricht, welche die Vermutung der Vaterschaft entkräften und die der Kläger zur Zeit der Anerkennung nicht gekannt hat, während § 530 Z 7 ZPO die Wiederaufnahmsklage auch zuläßt, wenn die Partei neue Beweismittel auffindet oder zu benützen in den Stand gesetzt wird, muß doch auch die Möglichkeit, die Vaterschaft durch eine erst nach erfolgtem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 A
Rechtssatz: Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens ist die Prüfung und Entscheidung, ob der behauptete Wiederaufnahmsgrund besteht und ob die vorangegangene Entscheidung daher aufzuheben ist. Eine Brücksichtigung von Umständen, die nicht als Wiederaufnahmsgrund geltend gemacht wurden, scheidet daher aus. Entscheidungstexte 6 Ob 860/82 Entscheidungstext OGH 09.03.198... mehr lesen...
Norm: EO §35 KStPO §374ZPO §530 AZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die herrschende Auffassung geht dahin, daß § 374 StPO dahin auszulegen ist, daß dem Verurteilten - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall der Wiederaufnahme des Strafverfahrens, die von selbst zur Beseitigung des Privatbeteiligtenzuspruches führen würde - damit einerseits die Wiederaufnahmsklage nach den §§ 530 ff ZPO und anderseits die Oppositionsklage nach § 35 EO eingeräumt w... mehr lesen...