Norm: ZPO §266 DVIIZPO §530 Z7
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit das in einem anderen Rechtsstreit erfolgte gerichtliche Zugeständnis von Tatsachen durch die Gegenpartei als Wiederaufnahmsgrund geeignet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 380/59 Entscheidungstext OGH 03.02.1960 1 Ob 380/59 Veröff: EvBl 1960/143 S 270 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIIZPO §530 Z7
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit das in einem anderen Rechtsstreit erfolgte gerichtliche Zugeständnis von Tatsachen durch die Gegenpartei als Wiederaufnahmsgrund geeignet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 380/59 Entscheidungstext OGH 03.02.1960 1 Ob 380/59 Veröff: EvBl 1960/143 S 270 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §543
Rechtssatz: Solange die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht rechtskräftig bewilligt wurde, ist das Berufungsgericht in der Lage, über Rechtsmittel im Hauptprozeß zu entscheiden. Hebt es das Urteil des Erstgerichtes im Hauptprozeß auf, dann ist damit mangels der Voraussetzung nach § 530 Abs 1 ZPO die erhobene Wiederaufnahmsklage unzulässig geworden und zurückzuweisen. Die genannte Voraussetzung muß auch im Rechtsmittelve... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmskläger kann in der gegen ein Scheidungsurteil gerichteten Wiederaufnahmsklage das Begehren auf Eheaufhebung aus dem Verschulden des Beklagten stellen. Entscheidungstexte 6 Ob 242/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 242/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: EheG §57 Abs2ZPO §530 E1
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahmsklage kann auch auf eine gemäß § 57 Abs 2 EheG verjährte Eheverfehlung gegründet werden, um dem Gericht im wiederaufgenommenen Verfahren die Möglichkeit zu geben, zu prüfen, ob die im Hauptprozeß die Scheidung noch nicht rechtfertigenden Eheverfehlungen im Zusammenhalt mit den als Wiederaufnahmegrund geltend gemachten die Scheidung begründen können. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 CZPO §530 C
Rechtssatz: Das neue Vorbringen in der Wiederaufnahmsklage wird jedenfalls dann zulässig sein, wenn es im Sinne des § 235 Abs 4 ZPO gar nicht als eine Änderung der Klage anzusehen ist, wenn also ohne Änderung des Klagsgrundes die tatsächlichen Angaben der Klage und die in derselben angebotenen Beweise ergänzt, erläutert oder berichtigt werden, insbesondere auch dann, wenn erst die Einwendungen der beklagten Parte... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1ZPO §540
Rechtssatz: Das Urteil kann in dem erneuerten Eheverfahren für den Wiederaufnahmekläger ungünstiger ausfallen als im Vorprozeß, wenn die zulässigerweise geltend gemachten Angriffsmittel und Verteidigungsmittel eine dem Wiederaufnahmskläger nachteiligere Regelung der Verschuldensfrage erfordern. Eine Begrenzung des erneuerten Verfahrens in der Richtung, daß ein für den Wiederaufnahmskläger ungünstigerer Verschuldensauss... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3MG §21 Abs1 MGZPO §496 Abs2ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Bei Zurückverweisung einer Kündigungssache wegen Feststellungsmängel nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO ist neues Vorbringen und daher auch die Einwendung nach § 19 Abs 3 MG statthaft. Entscheidungstexte 7 Ob 271/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 271/56 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1MG §19 Abs2 Z3MG §21 Abs1ZPO §530 CZPO §530 Abs1 Z7 F
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von neuen, ergänzenden Behauptungen bezüglich des Kündigungsgrundes der Eigentumsgefährlichkeit im Zuge einer Wiederaufnahmeprozesses. Entscheidungstexte 3 Ob 232/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 3 Ob 232/56 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §81ZPO §530 E1
Rechtssatz: Die Bedeutung des Todes eines Eheteiles für das Wiederaufnahmsverfahren nach rechtskräftiger Ehescheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 625/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 625/55 Veröff: JBl 1956 H13,342 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044490 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: Durch einen Rechtsmittelverzicht gegen ein Urteil wird die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage (und auch der Nichtigkeitsklage) nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 438/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 7 Ob 438/55 Veröff: RZ 1956,31 6 Ob 227/64 Entscheidungstext OGH 25.11.19... mehr lesen...
Nachdem die Ehe der Streitteile mit dem Urteil des LG. für ZRS. W. am 2. April 1952 aus dem Verschulden des Gatten geschieden wurde, hat dieser, und zwar noch vor der Rechtskraft des Urteils, die auf § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage eingebracht. Ihr gab das Erstgericht zunächst mit dem Urteil vom 16. Oktober 1952 statt. Nachdem dieses Urteil mit dem Beschluß des Berufungsgerichtes vom 22. Jänner 1953 aufgehoben worden war, wies das Erstgericht die Klage ab. Das B... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §73ZPO §530 E1ZPO §530 Abs1 Z7 G1
Rechtssatz: Da im Eheverfahren das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel bis zum Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung möglich ist, muß eine Wiederaufnahmsklage nach § 530 Z 7 ZPO vor diesem Zeitpunkte erfolglos bleiben. Entscheidungstexte 1 Ob 14/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 14/54 Veröff: EvBl 1954/31... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §55dZPO §530 Z7 E1
Rechtssatz: Die im Ehestreit nach § 55 EheG obsiegende Klägerin, die ausdrücklich die Geltendmachung von Scheidungsgründen nach § 49 EheG zurückgezogen hat, daher die Ehe ohne Schuldausspruch geschieden wurde, kann nicht die auf §§ 47, 49 EheG gestützte Wiederaufnahme zum Zwecke der Erreichung eines Schuldausspruches begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 8... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §55dZPO §530 Z7 E1
Rechtssatz: Die im Ehestreit nach § 55 EheG obsiegende Klägerin, die ausdrücklich die Geltendmachung von Scheidungsgründen nach § 49 EheG zurückgezogen hat, daher die Ehe ohne Schuldausspruch geschieden wurde, kann nicht die auf §§ 47, 49 EheG gestützte Wiederaufnahme zum Zwecke der Erreichung eines Schuldausspruches begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 C
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage kann nicht der Einführung eines neuen Klagegrundes dienen, vielmehr führt die Auffindung eines neuen Klagegrundes als Auffindung eines neuen Anspruches zu einem neuen Verfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 801/52 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 2 Ob 801/52 Veröff: JBl 1954 H7,177 Eu... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E2ZPO §560 ff
Rechtssatz: Wiederaufnahme eines Kündigungsverfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 245/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 245/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044515 Dokumentnummer JJR_19530701_OGH0002_0030OB00245_5300000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer neuen Eheverfehlung kann der im Falle des angestrebten, lediglich den Schuldausspruch eines Scheidungsurteiles betreffenden Wiederaufnahme der Geltendmachung eines neuen Klagegrundes nicht gleichgehalten werden, da der ergangene Schuldausspruch niemals auf Grund einer nach Rechtskraft der Scheidung eingebrachten neuen Klage, die keine Wiederaufnahmsklage ist, geändert werden könnte. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I1ZPO §395ZPO §530 G5
Rechtssatz: Wiederaufnahmsklage gegen Vaterschaftsanerkenntnisurteil. Entscheidungstexte 2 Ob 276/53 Entscheidungstext OGH 26.06.1953 2 Ob 276/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0048351 Dokumentnummer JJR_19530626_OGH0002_0020OB00276_530000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ZPO §234ZPO §419 EZPO §529 AZPO §530 AZPO §530 C
Rechtssatz: Den Einzelrechtsnachfolgern (hier: Zessionar) der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abzusprechen. Das im Verfahren mit dem Überträger ergehende Urteil wirkt auch gegen den Übernehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 396/53 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 2 Ob 396/53 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage ist auch bei rechtskräftig ausgesprochener Ehescheidung zulässig. RG vom 08.07.1942, IV 79 Entscheidungstexte 2 Ob 502/50 Entscheidungstext OGH 26.07.1950 2 Ob 502/50 Veröff: JBl 1952 H15/16 S 382 3 Ob 314/53 Entscheidungstext OGH 01.05.1953 3 Ob 314/53 ... mehr lesen...
Norm: Ehegesetz §55Ehegesetz §60Ehegesetz §61Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz §76Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz §77: Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz §79ZPO §235ZPO §482ZPO §503ZPO §530
Kopf: SZ 25/331
Spruch: Judikatenbuch Nr. 57. I. Im Berufungsverfahren in Ehesachen sind Neuerungen zulässig. Zwischen ehefreundlichen und ehefeindlichen Tatsachen ist nicht zu unterscheiden. § 503 ZPO. gilt auch im Eheverfahren. II. Die Geltendmachung ein... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klage auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Ehescheidungsverfahrens zurückgewiesen, weil der Wiederaufnahmskläger in dem Verfahren, dessen Wiederaufnahme nunmehr beantragt wird, seine (Wider-) Klage zurückgezogen hat, wodurch er konkludent zu verstehen gab, daß er auf die Geltendmachung seiner Ehescheidungsgrunde verzichte. Das Rekursgericht hat den erstgerichtlichen Beschluß aufgehoben und die Einleitung des Verfahrens über die Wiederaufnahmsk... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1
Rechtssatz: Im Eheverfahren kann auch der Widerkläger des Vorprozesses, der seine Widerklage vor Urteilsfällung ohne Stellung eines Mitschuldantrages zurückgezogen hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 530 ZPO die Wiederaufnahmsklage einbringen. Entscheidungstexte 2 Ob 341/52 Entscheidungstext OGH 26.11.1952 2 Ob 341/52 Veröff: SZ 25/312 ... mehr lesen...
Mit Urteil des Gewerbegerichtes Wien vom 10. Dezember 1945, 13 a Cr 59/45, wurde der durch einen Abwesenheitskurator vertretene Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 7846.26 S s. A. an den Wiederaufnahmsbeklagten verurteilt. Das Erstgericht wies die auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO. als verspätet zurück. Infolge Rekurses des Klägers hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem eine sachliche Entscheidung auf. Der Oberste ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 B
Rechtssatz: Ein Vergleich über die Wiederaufnahme des Verfahrens ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 313/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 1 Ob 313/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044385 Dokumentnummer JJR_19520423_OGH0002_0010OB00313_5200000_001 mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile ist mit dem Urteile vom 20. November 1939 auf Grund einer Klage der Frau aus dem alleinigen Verschulden des Mannes (§ 49 EheG.) geschieden worden; der für den abwesenden Mann bestellte Kurator hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingebracht. Im Jahre 1947 beantragte der Mann die Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens und machte insbesondere den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs. 1 Z. 2 ZPO. geltend. Das Erstgericht bewilligte die Wiederaufnahme und hob... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E1
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage ist im Eheverfahren auch dann zulässig, wenn der Wiederaufnahmskläger in der Zwischenzeit eine neue Ehe geschlossen hat, da darin kein Verzicht auf das Klagerecht erblickt werden kann (so schon 1 Ob 567/49). Entscheidungstexte 2 Ob 243/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 2 Ob 243/52 Veröff: SZ 25/91 BGH vom 06.06.1953, IV... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §530 E1ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Es ist zumindest in Ehesachen auch nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 534 ZPO eine Änderung des in der Hauptsache gestellten Klagebegehrens zulässig. Hatte die Beklagte im Vorprozeß eine Widerklage erhoben, so steht es ihr frei, im Zusammenhang mit der Wideraufnahmsklage gegen die Vorprozeß von ihrem Gatten auf § 55 EheG gestützte Klage Widerspruch zu erheben. Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 C
Rechtssatz: Die Erhebung neuer zivilrechtlicher Ansprüche mit einer Wiederaufnahmsklage ist insoweit zulässig, als es zur Wiederaufnahme des früheren Verfahrens kommt und darin nach dessen Stand, wie er sich bei Aufhebung des Urteiles darstellt, die Geltendmachung neuer Ansprüche nach allgemeinen prozessualen Vorschriften möglich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 450/51 E... mehr lesen...