Norm: ZPO §530 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 530 ZPO A Allgemeines zur Wiederaufnahmsklage B Öffentlich-rechtliche Natur des Wiederaufnahmsanspruches C Klagelegitimation, Klagevorbringen, Klagebegehren D Durch erledigende Entscheidung abgeschlossenes Verfahren E Wiederaufnahme einzelner Verfahrensarten 1. Ehescheidungsverfahren 2. Sonstige Verfahrensarten (insbesondere Rückstellungsverfahren) F Die einzelnen Wiederaufnahmsg... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §530 AZPO §405 A
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf neue wissenschaftliche Erkenntnismethoden bei der Abstammungsfeststellung gestützt, diese Methoden in der Klage jedoch nicht präzise bezeichnet und nicht bereits vorweg ein einschlägiges neues Gutachten eingeholt, bewirkt dies aber nicht das Scheitern seiner Wiederaufnahmsklage. Entscheidungstexte 2 Ob 55... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §378 CZPO §530 A
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Vorschriften der ZPO über die Wiederaufnahmsklage auf das Provisorialverfahren ist grundsätzlich nicht geboten. Entscheidungstexte 9 Ob 1577/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 Ob 1577/94 4 Ob 43/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 43/95 Auch; Beisatz: Da... mehr lesen...