RS OGH 1985/2/14 6Ob689/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1985
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Norm

ZPO §530 A
ZPO §530 E2

Rechtssatz

Als formell selbständiges Verfahren ist das Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage seinerseits einer Wiederaufnahme aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen zugänglich. Ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Rechtsmittelklageverfahrens steht aber in potenzierter Abhängigkeit vom Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0044382

Dokumentnummer

JJR_19850214_OGH0002_0060OB00689_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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