Norm
ZPO §530 ARechtssatz
Als formell selbständiges Verfahren ist das Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage seinerseits einer Wiederaufnahme aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen zugänglich. Ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Rechtsmittelklageverfahrens steht aber in potenzierter Abhängigkeit vom Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0044382Dokumentnummer
JJR_19850214_OGH0002_0060OB00689_8400000_003